Erst türmt sich der Schnee auf den Dächern, doch irgendwann kommt alles ins Rutschen. Dann krachen Dachlawinen auf den Gehsteig und sogar parkende Autos. Doch wer haftet für einen Schaden?

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Dachlawine: Bei Tauwetter kommt der Schnee ins Rutschen.
Hauseigentümer müssen auf die Gefahr von Dachlawinen hinweisen. Andernfalls haften sie für entstandene Schäden, befand das Landgericht Detmold (Az.: 10 S 121/10, 10 S 135/10). Demnach müssen Parkplätze zwar nicht gesperrt, aber zumindest mit Warnhinweisen versehen werden.
In dem Fall war im Februar 2010 Schnee von einem Dach auf ein vor einem Haus abgestelltes Auto gerutscht. Dabei wurden Motorhaube und Kotflügel beschädigt. Der Fahrzeughalter wollte die Reparaturkosten in Höhe von 2.500 Euro vom Hauseigentümer ersetzt bekommen.
dpa
autoanzeigen.de


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