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Rosenheim/Chiemgau: Zwei Jahre Haft für Firmenchefin

Zwei Jahre Haft für Firmenchefin

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Rosenheim/Chiemgau – „Ich habe nie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid bekommen.“ Diese „faule Ausrede“ hörten die Gerichtsvollzieher zuletzt häufiger, wenn sie zum Pfänden kamen - es war aber keine Ausrede!

© pa

Den säumigen Zahlern glaubten sie kein Wort – bis es einen Kripo-Beamten im gehobenen Dienst ebenfalls eiskalt erwischt hat. Er bekam eine Sonderbehandlung und durfte Anzeige gegen den amtlich zertifizierten Kurierdienst erstatten. So kam schließlich die Wahrheit ans Licht: Die Dokumente waren tatsächlich nicht zugestellt worden. Die Betreiberin des Kurierdienstes muss jetzt ins Gefängnis.

Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gegen die 38-jährige Chefin des Kurierdienstes im Chiemgau – so lautete jetzt das Urteil in einem ungewöhnlichen Prozess am Amtsgericht Rosenheim. Die Frau aus dem Chiemgau muss dabei nicht nur für die Urkundenfälschungen im Zusammenhang mit den unterschlagenen Briefen büßen, sondern auch dafür, dass sie ihre Mitarbeiter als Scheinselbstständige beschäftigte, keine Sozialbeiträge abführte und den Fiskus so um fast 200.000 Euro Sozialbeiträge prellte.

Dem Kurierfahrer, der die amtlichen Schriftstücke nicht zustellte, hätte sie aufgrund einer Vorstrafe, von der sie wusste, diese verantwortungsvolle Aufgabe gar nicht anvertrauen dürfen. Die Urkunden unterschrieb sie einfach selbst - und so gingen die Gerichtsvollzieher davon aus, dass ihre "Pappenheimer" die unangenehme Post auch erhalten hatten.

Doch in den Briefkästen der Betroffenen - unter anderem in Rosenheim, Stephanskirchen, Feldkirchen-Westerham, Bruckmühl, Bad Feilnbach oder Tuntenhausen - hatten die Mahn- oder Vollstreckungsbescheide nie gelegen. So bekamen sie alle Besuch vom Gerichtsvollzieher.

In dessen Aktentasche befanden sich nicht nur die berüchtigten Kuckucksaufkleber, sondern auch zwei amtliche Dokumente, aus denen eindeutig hervorging, dass dem Hauseigentümer sowohl Mahn- als auch Vollstreckungsbescheid zugestellt worden waren - durch einen beauftragten, amtlich zertifizierten Kurierdienst.

Seit Ende 2009 arbeitete die Angeklagte mit ihrem Zustelldienst im Chiemgau als Subunternehmerin für eine Expressfirma in Baden-Württemberg. Die Briefe verschwanden im Zeitraum zwischen November 2009 und Oktober 2010. Als sich der Schwindel abzeichnete, kündigte das Unternehmen in Schwaben die Zusammenarbeit mit den Bayern fristlos auf und forderte 113 noch nicht zugestellte Schriftstücke zurück. Diese rückte die 38-Jährige erst heraus, als die Polizei einschritt.

Dass sich die "faulen Ausreden" im Nachhinein als Wahrheit entpuppten, hilft manchen Betroffenen jetzt nicht mehr. Denn der Vollstreckungsbescheid ist quasi ein Gerichtsurteil, mit dem der Gläubiger die Zwangsvollstreckung beim "Schuldner" erwirken kann. In einem Fall "explodierte" der ursprüngliche Mahnbetrag von 1000 Euro im Laufe des Verfahrens - und es wurden 4000 Euro daraus, die das Opfer zähneknirschend zahlen musste. Nur, weil die Bescheide nicht angekommen waren, in den Gerichtsakten aber als zugestellt beurkundet worden waren.

Verschafft sich der Gerichtsvollzieher Zugang zur Wohnung (notfalls per richterliche Anordnung und mit Hilfe der Polizei), kann sich der "Schuldner" nur noch in Ausnahmefällen gegen die Forderungen des Gläubigers wehren, selbst wenn sie unberechtigt sind. Die Chance, sich zu wehren, bekam nur der Kripo-Beamte. Er hatte hinsichtlich einer Autoreparatur seinen Versicherer in Nordrhein-Westfalen in der Pflicht gesehen, den Betrag nicht bezahlt und sollte deshalb angemahnt werden.

Auf Antrag des Polizisten setzte der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung für eine Woche aus. Der Polizeibeamte seinerseits beantragte beim Gericht die "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" und erstattete Anzeige wegen "Nichtzustellung amtlicher Dokumente und Urkundenfälschung".

So kam die Lawine doch noch ins Rollen, nachdem man den anderen Betroffenen nicht geglaubt hatte. In einem Fall war dem Betroffenen sogar mit "Beugehaft" gedroht worden, falls er weiterhin auf seinen "Lügen" beharre. Einen Polizeibeamten konnte die Justiz allerdings nicht einfach als "Lügner" abstempeln.

In drei Verhandlungstagen am Schöffengericht Rosenheim unter Vorsitz von Richterin Jacqueline Aßbichler wurde deutlich, dass die "Angemahnten" tatsächlich keine Chance gehabt hatten, gegen die Bescheide, die sie gar nicht bekommen hatten, Einspruch einzulegen. Das Verfahren gegen den vorbestraften Fahrer steht noch aus.

Seit 2006 gibt es in jedem Bundesland ein zentrales Mahngericht. Die Mahn- oder Vollstreckungsbescheide müssen dem Adressaten nicht wie ein Einschreiben persönlich überreicht werden. Sie in den Briefkasten zu werfen, reicht aus.

Jürgen Engelhardt/Ludwig Simeth (Oberbayerisches Volksblatt)

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