„Ich halte den Test für illegal“, sagte Hüppe am Donnerstag in Berlin. Ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätige, dass er kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz sei. Es sei vielmehr zu befürchten, dass die „Rasterfahndung“ nach Menschen mit Down-Syndrom verstärkt werde. Der Test des Konstanzer Unternehmens „LifeCodexx“ soll im Juli auf den Markt kommen. Der Chromosomen-Fehler Trisomie 21 führt in der Regel zu geistigen Behinderungen und körperlichen Auffälligkeiten. Im Gegensatz zu früher genügt bei dem neuen Test allein das Blut der Mutter anstelle einer Fruchtblasenpunktion.
Charakteristisch sind körperliche Auffälligkeiten und eine verminderte Intelligenz. Typische organische Probleme sind Herzfehler, die Anfälligkeit für Infekte und Schwerhörigkeit. Wissenschaftlich beschrieben wurden die Besonderheiten von Menschen mit Trisomie 21 erstmals vom englischen Neurologen John Langdon-Down (1828-1896) im Jahr 1866.
dpa







