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Flugausfälle: Organisationsmängel keine höhere Gewalt

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    • 16.12.10
    • Reise-Recht
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Flugausfälle: Ist Winter "höhere Gewalt"?

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Bei ausgefallenen Flügen haben Reisende auch bei Schnee und Eis unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz.

Flugzeug enteisen

© dpa

Ein Flugzeug von Air Berlin wird am Flughafen in Düsseldorf enteist (Archivbild).

“Entscheidend ist, ob der Flugausfall durch sogenannte höhere Gewalt verursacht wurde“, erklärt Paul Degott, Anwalt für Reiserecht. Höhere Gewalt sei durch die Rechtsprechung klar als ein “plötzliches, unerwartetes Ereignis“ definiert.

Mit einem Wintereinbruch müssten Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften aber rechnen, so der Fachanwalt aus Hannover.

An mehreren Flughäfen in Deutschland gibt es Engpässe bei der Versorgung mit Enteisungsmitteln. Einzelne Fluggesellschaften haben deshalb mehrere Flüge aus Berlin-Schönefeld gestrichen. “Solche Organisationsmängel sind ganz klar kein Fall von höherer Gewalt“, sagte Degott. Den Beweis für höhere Gewalt müsse die Fluggesellschaft erbringen.

Betroffene müssten bei Verzögerungen im Flugverkehr immer mit ihrem Vertragspartner verhandeln, also entweder dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft.

Die verrücktesten Klagen von Urlaubern

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  •  Sonne, weiße Strände, türkis-blaues Wasser. Für die meisten Touristen ist das der wahrgewordene Urlaubstraum vom Paradies. Doch es gibt auch andere Zeitgenossen: Gestützt auf eine Untersuchung des britischen Verbandes der Reisebüros hat die Zeitung Daily Telegraph die unmöglichsten Klagen von britischen Touristen zusammengestellt. Sehen Sie selbst:
  • Ganz oben auf der Beschwerdeliste rangiert ein Mann, der seinen Reiseveranstalter dafür verantwortlich machte, dass seine Hochzeitsreise sehr unbefriedigend verlief. Er beschwerte sich, weil er auf Safari in Afrika das Gemächt eines Elefanten gesehen hatte: "Danach fühlte ich mich völlig unzulänglich." - Dumm gelaufen!
  • "Der Srand war viel zu sandig", klagte ein Reisender. Aha
  • Eine andere Familie fühlte sich wiederum übervorteilt, weil der Sand am Strand weiß war: "Das entsprach nicht dem Bild in der Broschüre. Dort war der Sand gelb."
  • Ungehalten reagierte eine Familie auf Badeurlaub am Meer: "Niemand hatte uns gewarnt, dass Fische im Wasser sein würden. Die Kinder waren ganz verschreckt."
  • Hinters Licht geführt fühlten sich Urlauber, die eine Ray-Ban-Sonnenbrille bei einem Straßenverkäufer für sieben Euro kauften. "Wir stellten fest, dass sie gefälscht war", beschwerten sie sich
  • Andere Länder, andere Sitten. Das weiß offenbar nicht jeder: "In Indien gibt es in jedem Restaurant Curry, das ist grässlich", klagte in Tourist
  • "Die Siesta sollte verboten werden", forderte eine Britin auf einer Italien-Reise. "Ich muss oft zu dieser Zeit etwas einkaufen, und die Läden sind immer geschlossen." Übrigens: Siesta nennt man die Mittagsruhe in Spanien
  • Besonders wütend machte Reisende eine ungerechte Behandlung: "Wir brauchen neun Stunden, um von Jamaika nach England zu fliegen. Aber die Amerikaner werden in nur drei Stunden nach Hause gebracht."
  • Dem Verband der Reisebüros zufloge gingen in Großbritannien im vergangenen Jahr 22 000 Klagen bei Reisebüros ein. Tendenz deutlich steigend

vor

 “Lassen sie sich nicht einfach den Ticketpreis zurückerstatten“, empfahl Degott. Das entlässt den Vertragspartner aus seinen Pflichten.“ Denn auch bei Ausfällen durch höhere Gewalt sei die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, sich um eine Ersatzbeförderung oder bei Bedarf um eine Unterbringung der Passagiere zu kümmern, die vom Flughafen nicht weiterkommen.

dpa

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