“Entscheidend ist, ob der Flugausfall durch sogenannte höhere Gewalt verursacht wurde“, erklärt Paul Degott, Anwalt für Reiserecht. Höhere Gewalt sei durch die Rechtsprechung klar als ein “plötzliches, unerwartetes Ereignis“ definiert.
Mit einem Wintereinbruch müssten Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften aber rechnen, so der Fachanwalt aus Hannover.
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“Lassen sie sich nicht einfach den Ticketpreis zurückerstatten“, empfahl Degott. Das entlässt den Vertragspartner aus seinen Pflichten.“ Denn auch bei Ausfällen durch höhere Gewalt sei die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, sich um eine Ersatzbeförderung oder bei Bedarf um eine Unterbringung der Passagiere zu kümmern, die vom Flughafen nicht weiterkommen.
dpa
























