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Lärm an Silvester: Was erlaubt und was verboten ist

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    • 27.12.12
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Kein unbegrenztes Krachmachen

Lärm an Silvester: Was erlaubt ist

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München - Partylärm und laute Silvesterknaller am letzten Tag des Jahres sind nicht jedermanns Sache. „Feierbiester“ nehmen darauf aber nur bedingt Rücksicht, oft auch in Unkenntnis der geltenden Regeln.

Die Regeln ruft der Deutsche Mieterbund kurz vor dem Jahreswechsel noch einmal ins Gedächtnis. Und die Versicherungsbranche weiß Rat, wenn doch einmal etwas daneben gehen sollte.

Im Prinzip gilt das ganze Jahr über: Ab 22.00 Uhr herrscht Nachtruhe - mit einer Ausnahme: Silvester. In dieser Nacht gelten de facto Sonderregelungen. Da überall gefeiert und der Jahreswechsel mit Böllern und Raketen begleitet wird, ist es wenig sinnvoll, Nachtruhe von den feiernden Nachbarn zu fordern.

Kein unbegrenztes Krachmachen

Der Deutsche Mieterbund spricht in diesem Fall von einer „erweiterten Toleranzgrenze“. Dennoch bleibe das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bestehen, betont der Verband. Die erweiterte Toleranzgrenze dürfe nicht als Freibrief für ungebremstes Krachmachen verstanden werden. Der Mieterbund empfiehlt daher, den Nachbarn vorher Bescheid zu geben, wenn man das neue Jahr lautstark in der Wohnung begrüßen will.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät mit Blick auf die bevorstehenden Feiern zur Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerk. Die Liste möglicher Schäden in der Neujahrsnacht reiche von brennenden Wohnungen durch verirrte Raketen über zerstörten Fußbodenbelag durch Knallfrösche bis hin zu zerbeulten Autos durch Feuerwerkskörper. Aber auch schwere Augenverletzungen und Verbrennungen seien jedes Jahr wieder zu beklagen.

Welche Versicherung im Schadensfall hilft

Bei Schäden, die etwa durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen, hilft laut GDV die Hausratversicherung. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Die Private Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung.

Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Auch zum richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern geben die Versicherer Tipps: Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel von 18.00 bis 7.00 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen.

Die Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Dann sind sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden. Türen und Fenster sollten stets geschlossen sein, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.

Schäden am Auto durch Böller meist harmlos

Der Neujahrsmorgen kann nicht nur wegen übermäßigen Feierns Unbehagen bereiten. Auch auf dem Auto gelandete Silvesterraketen oder Böller hinterlassen Spuren. Die sind jedoch in den meisten Fällen mit etwas Lackpolitur fast schneller wieder weg als der Kater.

„Legales Feuerwerk verursacht bei richtiger Anwendung kaum Schäden“, sagt Norbert Ollek vom TÜV Süd. Als Startplatz oder Abbrennstelle für Feuerwerk darf das Autodach natürlich nicht herhalten. Brennende Autos durch Feuerwerk sind Ollek zufolge selten. Um Tanks zum Explodieren zu bringen, sei deutlich mehr Zündenergie erforderlich, als sie übliches Knallzeug liefern kann.

Bei größeren Schäden kann sich ein Anruf bei der Versicherung lohnen. Gerät das Auto durch Feuerwerk in Brand oder geht die Frontscheibe zu Bruch, springt die Teilkaskoversicherung ein, erläutert der TÜV Süd. Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, wenn mutwillige Zerstörung vorliegt oder das Auto durch herabfallende Raketen verbeult wird. Fotos des Schadens helfen bei der Abwicklung.

dapd

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