Bundesverfassungsgericht: Finanzamt muss Kosten für Arbeitszimmer berücksichtigen

Arbeitszimmer wieder komplett von Steuer absetzbar

029.07.1029.07.10|AktuellFacebook
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Karlsruhe - Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können künftig wieder in weiterem Umfang von der Steuer abgesetzt werden.

© dpa

Viele brauchen ein kleines Büro in den eigenen vier Wänden. Laut Bundesverfassungsgericht müssen die Kosten für Arbeitszimmer in Privatwohnungen besser absetzbar sein als bisher.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten für verfassungswidrig. Die Kosten müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, entschied das Gericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss (Az. 2 BvL 13/09).

Die Entscheidung betrifft vor allem Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen, die zum Teil von zu Hause aus arbeiten und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Im Ausgangsverfahren hatte ein Hauptschullehrer die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. Die Schule hatte ihm keinen Arbeitsplatz für die Vorbereitung des Unterrichts zur Verfügung gestellt. Das Finanzgericht Münster hatte die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Nach Schätzung des Vorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, könnte das Urteil zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 700 Millionen Euro pro Jahr führen. “Es bedeutet, dass die circa 800 000 Lehrer ihre häuslichen Arbeitszimmer wie früher geltend machen können“, sagte Oondracek der Nachrichtenagentur dpa.

Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend von 1. Januar 2007 an eine Neuregelung erlassen. Bis dahin dürfen die Steuerbehörden und Gerichte die Einschränkungen nicht mehr anwenden.

dpa

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