Superbanner

http://www.facebook.com/rosenheim24button_countfalse180like

Telefonat mit dem Diensthandy im Urlaub führte zur Kündigung

RatgeberRecht

Berlin: Rechte von Praktikanten

Auch Praktikanten haben Rechte

Berlin - Alles kann, nichts muss. Fast nichts. Prakitkanten haben mehr Rechte, als sie in der Regel wahrnehmen. Hier ein kleiner Überblick:Mehr...

Psychische Erkrankungen im Vorstellungsgespräch verschweigen

Vorstellungsgespräch: Depression verschweigen

Berlin - Psychische Erkrankungen wie eine Depression verschweigen Bewerber in einem Vorstellungsgespräch besser. Wie sich dadurch entstandene Lücken im Lebenslauf erklären lassen.Mehr...

Telefonat mit Diensthandy im Urlaub: Kündigung

    • recommendbutton_count100
    • 0

Frankfurt/Main - Das Diensthandy wurde für einen Angestellten zum Verhängnis: Der Mann nutzte das Telefon auch in seinem Urlaub und bescherte der Firma eine hohe Rechnung. Nun muss er die Konsequenzen tragen.

Wer mit seinem Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat telefoniert, muss selbst bei langjähriger Anstellung mit fristloser Kündigung rechnen. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. In zweiter Instanz wiesen die Richter die Klage eines Hubwagenfahrers gegen die Lufthansa-Service-Gesellschaft (LSG) zurück. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Frankfurt noch die fehlende Abmahnung moniert und den Rauswurf deshalb für unwirksam erachtet (AZ 17 Sa 153/11).

Die Top 10 Lieblingshotels der Promis

zurück

vor

Der Mann war mehr als 25 Jahre bei der LSG tätig. Um für Kollegen und Vorgesetzte im Dienst auf dem Rollfeld des Flughafens jederzeit erreichbar zu sein, hatte man ihm das Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Nach einem Urlaub erhielt die Firma von dem Netzanbieter eine Rechnung über Auslandsgespräche von mehr als 500 Euro. Zur Rede gestellt, sagte der Mitarbeiter, versehentlich die dienstliche statt die private Pin-Nummer eingegeben zu haben. Vom Gericht musste er sich aber vorhalten lassen, dies offenbar in 113 Einzelfällen verwechselt zu haben, was nicht sehr wahrscheinlich sei.

Eine ausgiebige Privatnutzung eines Diensthandys auf Kosten der Firma sei für den Arbeitgeber stets ein Grund zur fristlosen Kündigung, auch ohne Abmahnung, befand das Gericht. So hätte dem Arbeitnehmer auch ohne entsprechenden Hinweis klar sein müssen, dass die Firma Privatgespräche nicht in einem Umfang von mehreren hundert Euro akzeptieren werde. Auch könne er sich dabei nicht auf seine 25-jährige Betriebszugehörigkeit berufen.

dpa

Rubriklistenbild: © dpa

zurück zur Übersicht: Aktuell

  • BlinkList
  • del.icio.us
  • Folkd
  • Furl
  • Google
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • oneview
  • Yahoo MyWeb
  • YiGG
  • Webnews
Diese Seite bookmarken bei...

Kommentare

Erfolgreich bewerben

Das äußere Erscheinungsbild prägt den ersten - oft entscheidenden - Eindruck bei einem Bewerbungsgespräch. Deshalb ist ein gepflegtes Auftreten sehr wichtig um den Job zu bekommen.

Ratgeber & Service

Soziale Netzwerke können Karrieren fördern

Soziale Netzwerke können Karrieren fördern

Berlin - Soziale Netzwerke am Arbeitsplatz können bei der Karriere helfen - es kommt jedoch auf die Branche an.Mehr...

Bessere Jobchancen für Hartz-VI-Empfänger

Bessere Jobchancen für Hartz-IV-Empfänger

Nürnberg - Staatlich-geförderte betriebliche Praktika bieten Hartz-IV-Empfängern von allen vergleichbaren Fördermaßnahmen noch die besten Jobchancen. Das zeigt eine neue Studie.Mehr...

Jeder zweite deutsche Student soll ins Ausland

Jeder zweite deutsche Student soll ins Ausland

Berlin - Jeder zweite deutsche Student soll künftig während seiner Ausbildung auch Auslandserfahrung sammeln. Damit soll auch die Qualität des Studiums erhöht werden.Mehr...

Neues Passwort zusenden

Bitte geben Sie ihre E-Mail Adresse an, wir senden Ihnen ein neues Passwort zu.

Bitte warten

Es wird etwas gemacht.

  • recommendbutton_count100
Schließen

Druckvorschau

Artikel:

Schließen

Artikel Empfehlen

Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!

Fehleranzeige ausblenden

Es sind Fehler aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.

Fehleranzeige ausblenden

Schwere Fehler sind aufgetreten!

  • Fehlertext

Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.

  • Fehlertext

Achtung!

  • Fehlertext

Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.

SkyScraper