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Pflicht zum Lüften auch im Winter

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Egal wie kalt es draußen ist, Mieter müssen lüften. Nur so lässt sich Schimmel-Befall vermeiden. Doch auch die Bausubstanz hat oftmals Schuld, wenn es an den Wänden blüht. Wir klären die Rechtslage und geben Tipps.

© dpa

Vor allem in den Wintermonaten breitet sich der Schimmelpilz durch Kondenswasser an den kalten Wänden aus

Ob schwarz, grün, gelb oder weiß, pelzig oder punktförmig, Schimmelpilze haben viele Gesichter – und sie sprießen während der Heizperiode wieder besonders üppig. Vornehmlich in den kalten, klammen Ecken und feuchten Fugen vieler Wohnungen. Das muss aber nicht sein – und es darf auch nicht.

Sporen sind für Allergiker gefährlich

„Das ist nicht nur ein optisches Problem, sondern kann auch die Gesundheit gefährden“, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins in München. „Ein Schimmelpilzbefall in Innenräumen ist grundsätzlich aus hygienischer Sicht nicht zu akzeptieren“, mahnen auch die amtlichen Experten des Gesundheitsamtes in Bremen. Denn: Schimmelpilze gelten unter anderem als Auslöser für Allergien, die besonders die Atemwege betreffen. „Aber auch Hautirritationen wie Jucken oder Neurodermitis wurden schon beobachtet, genauso wie Schleimhautreizungen und Kopfschmerzen“, meldet die Versicherungsgruppe Signal Iduna.

Auch Blumenerde bringt Schimmel

Doch wie kommen die pelzigen Biester überhaupt in die Wohnung? Weil die Sporen überall herumschwirren, schleppt man sie automatisch durch die Außenluft, die Kleidung oder auch Pflanzenerde mit nach drinnen. Dort setzen sie sich gerne in die Poren von Putz oder Beton, an Tapeten oder Holz fest. Das ist an sich nicht weiter schlimm. Doch wenn sie jetzt noch Feuchtigkeit bekommen, dann fangen sie an zu wachsen.

„Im Zeitalter der Energiesparmaßnahmen hat das Problem stark zugenommen“, erklärt das Gesundheitsamt. Zugige Fenster, schlecht gedämmte Mauern und ein stets vor sich hin bollernder Heizofen – das war das Bild im Winter früher. Heizkosten haben damals ebenso wenig eine große Rolle gespielt wie Energieverschwendung. Das hatte den großen Vorteil, dass sich die Luft im Innenraum ständig erneuert hat. Die gefährliche Feuchtigkeit ging automatisch mit der warmen Luft nach draußen. Das ist jetzt anders – manuelles, regelmäßiges Lüften ist nötig.

Altbauten mit neuen Fenstern ungünstig

„Ein Hauptproblem sind die mit Isolierverglasung aufgepeppten Altbauten“, sagt Helmut Scholz, der als vereidigter Sachverständiger für Luftverunreinigung in Innenräumen regelmäßig auch gerichtliche Gutachten erstellt. Diese Kombination ist deshalb so ungünstig, weil zwar die Fenster gedämmt sind, aber eben nicht die Wände. Das heißt also, die sind weiterhin kalt, und weil die Feuchtigkeit in der Raumluft nicht mehr durch die Fenster nach draußen kann, kühlt sie an den Wänden ab und die Feuchtigkeit kondensiert – der ideale Nährboden für Schimmelpilze. Diese Probleme tauchen vor allem in Gebäuden aus den 60er und 70er Jahren auf, sagt Scholz.

Temperaturfaktor gibt erste Hinweise

Ob nun aber allein die Bausubstanz schuld am Schimmel ist oder ob es nicht doch (auch) am Nutzungsverhalten der Bewohner liegt, darüber lässt sich trefflich streiten. „Ganz klare Fälle erlebe ich selten“, sagt Rechtsanwältin Zurek. Ein Hinweis für „bausubstanzbedingten Schimmel“ ist der sogenannte Temperaturfaktor, sagt Scholz. Um diesen zu errechnen, zieht man von der Temperatur der Wandoberfläche die Außentemperatur ab und teilt diese Zahl dann durch das Ergebnis, das entsteht, wenn man wiederum die Temperatur des Innenraums von der Außentemperatur abzieht. „Ist der Faktor größer oder gleich 0,7, ist alles in Ordnung“, sagt Scholz. Bei kleineren Werten hingegen seien die Wände zu kalt. Allerdings könne man solche Messungen, die im Idealfall eine Woche lang durchgeführt werden sollten, nur mit Profi-Geräten machen, schränkt der Diplom-Ingenieur ein.

Von Stefanie Backs

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