Karlsruhe - Dürfen die geklauten Daten von mutmaßlichen Steuerhinterziehern überhaupt vor Gericht verwendet werden? Diese Frage müsste das Bundesverfassungsgericht klären.

© dpa
Das Bundesverfassungsericht müsste klären, ob die geklauten Daten von mutmaßlichen Steuerhinterziehern überhaupt vor Gericht verwendet werden dürfen.
Im konkreten Fall müssten die Karlsruher Richter klären, ob entwendete Kundendaten der Liechtensteiner LGT Bank in einem späteren Steuerstrafverfahren genutzt werden durften oder nicht, berichtet die “Financial Times Deutschland“ (FTD).
dpa



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.