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Wulff-Anwalt lässt Berichterstattung verbieten

Bayern

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Wulff-Anwalt lässt Berichterstattung verbieten

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Berlin - Bettina Wulff hat die Berichterstattung über die angeblich kostenlose Nutzung eines Privatwagens gerichtlich stoppen lassen.

Das Kölner Landgericht erließ am Donnerstag nach Angaben von Wulffs Anwalt eine einstweilige Verfügung gegen die “Berliner Zeitung“ und die “Frankfurter Rundschau“ (Aktenzeichen 28 O 48/12). Die beiden Zeitungen hatten berichtet, das Ehepaar Wulff habe einen Wagen vom Typ Audi Q3 schon im Sommer 2011 offenbar kostenlos fahren dürfen - Monate bevor das Modell zu kaufen war. Dies hatte Wulff über seinen Anwalt als “gezielte Falschberichterstattung“ zurückgewiesen.

dpa

Rubriklistenbild: © dapd

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