Der erste Hochschulabschluss müsse vom Staat finanziert werden, verlangte der hochschulpolitische Sprecher und Hauptinitiator des Volksbegehrens, Michael Piazolo. Die nötige Zahl von 25 000 Unterschriften für ein Volksbegehren hatten die Freien Wähler bereits vor einigen Wochen zusammen - sie wollten aber einen Puffer, falls einige Unterschriften ungültig sind.
Nun muss das Innenministerium den Antrag auf das Volksbegehren prüfen. Hat es rechtliche Bedenken, muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Hält das Gericht das Volksbegehren für verfassungsgemäß, müssen sich binnen zwei Wochen zehn Prozent der stimmberechtigten Bürger in Bayern in Unterschriftenlisten eintragen. Wenn diese Zahl erreicht wird, kommt es binnen drei Monaten zur nächsten Stufe, einem Volksentscheid, bei dem alle Bürger an die Urnen gerufen werden - wenn der Landtag das Anliegen des Volksbegehrens nicht direkt umsetzen sollte.
dpa


















