Das Oberlandesgericht München hat sich in zweiter Instanz mit der Schadensersatzklage eines Mannes beschäftigt, der vor zweieinhalb Jahren in Marktoberdorf im Ostallgäu von einem schwarzen Schaf angerempelt und verletzt wurde. Das Tier flüchtete danach zurück in seine Herde aus drei schwarzen und fünf weißen Schafen.
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Sie gehörten zwei verschiedenen Besitzern und es konnte nicht mehr geklärt werden, welches schwarze Schaf der Übeltäter war. Laut Gericht ist das aber auch egal: Der Geschädigte kann beide Halter in Anspruch nehmen, entschieden die Richter nach Angaben vom Donnerstag (Az.: 14 U 2687/11).
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Der Schaf-Halter ging in Berufung, doch er verlor vor dem Oberlandesgericht. Beide Besitzer hätten ihre Schafe in einem gemeinsamen Pferch untergebracht, der nicht ständig überwacht wurde. “Sie haben daher gemeinsam eine (...) Gefahrenlage geschaffen“, urteilten die Richter des in Augsburg ansässigen Zivilsenats - und müssten daher auch gemeinsam für den Schaden aufkommen. Wer nun welchen Anteil übernimmt, müssen sie untereinander regeln. Die Richter haben wegen der grundsätzlichen Bedeutung der haftungsrechtlichen Problematik die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.
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