Im Zivilprozess zwischen der ehemaligen Fürther Landrätin Gabriele Pauli und der Onlineausgabe der Bild-Zeitung ist ein Urteil gefallen. Das Landgericht Traunstein gab Pauli grundsätzlich Recht. Allerdings bekommt sie nicht alles, was sie gefordert hat.
Keinen Erfolg hatte Pauli mit ihrer Forderung auf Schmerzensgeld. Nach Ansicht des Gerichts liegt die Veröffentlichung des Artikels zu weit zurück. Pauli habe dadurch keine Nachteile.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien überlegen noch, ob sie Rechtsmittel einlegen wollen.
Quelle: Bayernwelle SüdOst
















