Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die im norddeutschen Raum wohnenden Iraker in mehreren Fällen Ausländer zum Teil banden- und gewerbsmäßig nach Deutschland geschleust hatten. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Fahndungserfolg der Bundespolizei auf der A8.
Die drei am Traunsteiner Landgericht vorgeführten Angeklagten saßen bereits seit ihrer Verhaftung im April vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Alle drei legten gestern aufgrund der erdrückenden Beweislage Geständnisse ab. Nun müssen sie sich mit den Folgen ihres Treibens abfinden. Der 35-jährige Organisator wurde zu drei Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Sein enger Vertrauter, 46 Jahre alt, muss für knapp zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Dessen 27-jähriger Sohn kam mit einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung angesichts der vorgehaltenen Taten noch relativ glimpflich davon. Das Urteil wurde von dem Trio angenommen und ist bereits rechtskräftig.
Pressemitteilung Bundespolizeiinspektion Rosenheim


















