Vanessas Mörder kommt nach einem Zwischenbeschluss im Augsburger Prozess um seine Sicherungsverwahrung vorerst nicht frei. Die Jugendkammer des Landgerichts lehnte einen entsprechenden Antrag der Verteidigung am Mittwoch ab. „Beim gegenwärtigen Erkenntnisstand ist der Unterbringungsbefehl aufrechtzuerhalten“, sagte der Vorsitzende Richter. Weil er möglicherweise hätte freigelassen werden können, hatte der 29 Jahre alte Täter zuvor eine elektronische Fußfessel bekommen. Noch am Mittwoch sollte zudem ein weiteres Gutachten verlesen werden.
dpa


















