Prien - Viel Lärm um nichts - so hat es zumindest den Anschein: Ein Bauantrag für eine landwirtschaftliche Maschinenhalle mitten auf dem Herrnberg entrüstete den Bauausschuss.
Der Bauantrag für eine landwirtschaftliche Maschinenhalle mitten auf dem Herrnberg hatte den Bauausschuss in seiner Januarsitzung entrüstet. Nun ist von einem "Missverständnis" die Rede, der Antrag wurde inzwischen zurückgezogen.
Der Zorn des Gremiums richtete sich vor drei Wochen an die Adresse der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt. "Nachdem die in Frage kommenden Grundstücke allesamt im Naturschutzgebiet liegen, hat der Bauwerber bereits im Vorfeld Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen. Sie räumte dem Standort am Herrnberg gegenüber den Grundstücken im Harrasser Moos den Vorzug ein", hieß es im Januar in den Sitzungsunterlagen. Das war aber offenbar nicht alles, was die Behörde zum strittigen Standort zu sagen hatte. Und deshalb geriet das Amt wohl zu unrecht in die Schusslinie.
Die entscheidende schriftliche Stellungnahme des Amtes hatte Bauer zufolge im Rathaus zum Zeitpunkt der Januarsitzung nicht vorgelegen. Das gemeindliche Bauamt hatte sich laut Bauer auf Aussagen in Gesprächen mit dem Senior- und dem Juniorlandwirt gestützt.
Wie die irreführende Version dann ihren Weg in den Bauausschuss fand, wurde nicht eindeutig deutlich. Bauer sprach von "missverständlichen" Aussagen der beiden Landwirte. Diese hätten ihren Bauantrag zwischenzeitlich zurückgezogen und seien kooperativ, was die Frage nach einem Grundstückstausch angehe, um einen alternativen Standort in einem weniger sensiblen Gebiet zu finden.
Seifert ergänzte, das inzwischen bereits erste Gespräche mit den Bauwerbern und anderen Grundeigentümern geführt worden seien, was die Ausschussmitglieder mit zustimmendem Klopfen auf die Tische im Sitzungssaal honorierten.
Ein Grundstückstausch steht deshalb als Option im Raum, weil sämtliche eigene Grundstücke des Antragstellers in Schutzgebieten liegen, die meisten im Harrasser Moos, einem gleichermaßen beliebten Wandergebiet. Dieses Areal ist zusätzlich zur Chiemseeschutzverordnung, die auf dem Herrnberg gilt, als Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) und als europäisches Vogelschutz- (SPA- = "Special Protection Area") Gebiet definiert. Deswegen wäre dort keine Genehmigung zu bekommen.
Dass die Antragsteller eine Halle für ihre großen Maschinen brauchen, hatte der Ausschuss nie in Zweifel gezogen. Auch das Landwirtschaftsamt Rosenheim hatte den Bedarf bestätigt.
db/Chiemgau-Zeitung
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