„Ein klärendes Wort eines obersten Gerichtes, des Bundesgerichtshofs oder des Bundesverfassungsgerichts, wäre hier das Allerbeste“, sagte die FDP-Politikerin der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstagausgabe) laut Vorabbericht.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte, dies gelte auch für Forderungen von Verbänden nach einer gesetzlichen Regelung. „Auch ein Gesetz würde - gleich wie es ausfällt - mit Sicherheit in Karlsruhe vorgelegt werden“, sagte die Ministerin. „Es geht um grundsätzliche Fragen und verschiedene Grundwerte, die Frage was Bestandteil der Religionsausübung ist, aber auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“
dapd













