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Pussy Riot: Urteil erst am 17. August

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    • 08.08.12
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Urteil erst am 17. August

Pussy Riot: Mutige Schlusserklärung

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Moskau - Im Prozess gegen die russische Punkband Pussy Riot wird das Urteil erst am 17. August verkündet. Eine der drei Frauen griff in ihrem Schlussplädoyer das politische System an.

© dapd

Moskau (dapd). Das Urteil im Prozess gegen drei in einer Moskauer Kathedrale gegen Präsident Wladimir Putin protestierenden Punk-Musikerinnen soll erst am 17. August bekanntgegeben werden. Das entschied Richterin Marina Syrowa am Mittwoch nach den Schlusserklärungen der drei angeklagten Frauen. Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag drei Jahre Gefängnis wegen Hooliganismus aus religiösem Hass gefordert.

Mit zitternder Stimme sagte eine der Musikerinnen, Nadeschda Tolokonnikowa: „Mit jedem Tag beginnt eine wachsende Zahl von Leuten zu erkennen, dass, wenn sich die politische Maschinerie gegen Mädchen wendet, die 40 Sekunden in der Christ-Erlöser-Kathedrale aufgetreten sind, dass das nur bedeutet, dass dieses politische System Angst vor der Wahrheit und unserer Ernsthaftigkeit hat.“ Mit einem Blick auf die Ankläger sagte sie: „Wir haben mehr Freiheit als diese Leute von der Staatsanwaltschaft - weil wir sagen, was wir wollen.“

Die 23-jährige Tolokonnikowa, die 24-jährige Jekaterina Samuzewitsch und die 29-jährige Maria Alechina hatten am 21. Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale gegen Putin protestiert. Seit fünf Monaten sind sie inhaftiert. Mit Skimützen vermummt und in Minikleidern hatten sie ein „Punk-Gebet“ vorgetragen: „Jungfrau Maria, Mutter Gottes, räume Putin aus dem Weg“. Für viele russisch-orthodoxe Gläubige war schon Kleidung und Vermummung Blasphemie. Der Vorfall spaltete die russische Gesellschaft und erregte internationales Aufsehen: Wie gehen der russische Staat und seine Justiz mit Meinungs- und Religionsfreiheit um?

Putin, gegen den Pussy Riot bereits im russischen Protestwinter auf dem Roten Platz demonstriert hatte, sagte am Rande der Olympischen Spiele vergangene Woche, die Strafe gegen die drei jungen Frauen sollte „nicht zu hart“ ausfallen. Die Staatsanwaltschaft schien dem am Dienstag Folge zu leisten, indem sie statt der möglichen Höchststrafe von sieben Jahren drei Jahre Gefängnis forderte. Dabei sei mildernd berücksichtigt, das zwei der Frauen kleine Kinder hätten und sie ein gutes Führungszeugnis bekommen hätten.

Madonna mit „Pussy Riot“ auf dem Rücken

© apMadonna mit "Pussy Riot"-Aufschrift qauf dem Rücken

Im Westen wird eine mehrjährige Haftstrafe als zu hart betrachtet. Die internationale Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat die Angeklagten als politische Gefangene bezeichnet. Prominente Musiker wie Pete Townshend von den Who, Neil Tennant von den Pet Shop Boys und Madonna haben ihre Freilassung gefordert. Madonna ließ sich bei ihrem Auftritt am Dienstag in Moskau „Pussy Riot“ auf ihren Rücken schreiben. Auch der deutsche Bundestag setzte sich für die Band ein.

Putin hatte bei seiner Äußerung in London durchblicken lassen, die angeklagten Frauen könnten froh sein, dass sie ihren Protest nicht im überwiegend muslimischen Kaukasus vorgetragen hätten. „Wenn sie einen heiligen islamischen Ort entweiht hätten, hätten wir nicht mal die Zeit gehabt, sie in Gewahrsam zu nehmen“, sagte er.

Seitdem wird in Russland darüber spekuliert, was der Kreml für eine angemessene Strafe hält, die ihn nicht schwach erscheinen lässt und zugleich nicht neue Proteste anfacht. Auf dem Roten Platz sangen Pussy Riot im Winter: „Revolte in Russland, Putin bekommt Angst. Revolte in Russland, wir existieren!“ Das Video wurde ein Hit auf der Internetplattform YouTube.

dapd

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