Neubeuern - Tierischer Gerichtsprozess: Gegen den von der Gemeinde angeordneten Leinenzwang für ihren Hund zieht eine Klägerin aus Neubeuern vor dem Verwaltungsgericht zu Felde.
Die Richter in München müssen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am morgigen Donnerstag darüber befinden, ob die vom Markt Neubeuern angeordnete Maßnahme rechtens ist. Karl Seidl, der Geschäftsleiter der Gemeinde, ist davon überzeugt. "Wir hatten gar keine andere Wahl, als den Leinenzwang anzuordnen", sagt er mit Blick auf die Vorgeschichte.
Aufgrund dieser Ausführungen habe die Gemeinde angeordnet, dass der Hund auf öffentlichen Grundstücken nur noch an der Leine ausgeführt werden dürfe und eine "geeignete Person" mit dem Vierbeiner unterwegs sein müsse. Außerdem forderte die Gemeinde, dass das Privatgrundstück der Hundehalterin eingezäunt werden müsse.
Die Hundebesitzerin war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
tt/Oberbayerisches Volksblatt
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