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Neubeuern: Leinenzwang für ihren Beagle verärgert Hundebesitzerin

Leinenzwang verärgert Hundebesitzerin

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Neubeuern - Tierischer Gerichtsprozess: Gegen den von der Gemeinde angeordneten Leinenzwang für ihren Hund zieht eine Klägerin aus Neubeuern vor dem Verwaltungsgericht zu Felde.

Die Richter in München müssen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am morgigen Donnerstag darüber befinden, ob die vom Markt Neubeuern angeordnete Maßnahme rechtens ist. Karl Seidl, der Geschäftsleiter der Gemeinde, ist davon überzeugt. "Wir hatten gar keine andere Wahl, als den Leinenzwang anzuordnen", sagt er mit Blick auf die Vorgeschichte.

Einen ähnlichen Fall gab es in Bruckmühl:

Laut Seidl sei die Gemeinde am 9. März vergangenen Jahres vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd auf einen Zwischenfall mit dem Hund der Frau aufmerksam gemacht worden, vor dem bereits zwei Beschwerden über das Verhalten des rund einjährigen Beagles im Rathaus eingegangen waren. Die Polizei informierte die Gemeinde darüber, dass der Hund auf die Terrasse eines Nachbaranwesens gelaufen und dort gegen einen Kinderwagen gesprungen sei, in dem ein Kleinkind schlief. Der Wagen habe gewackelt, weiter sei nichts passiert, hieß es im Polizeibericht. Allerdings stellte eine Hundeführerin auch fest, dass die Haltung des laut Gemeinde jetzt einjährigen Tieres "sehr bedenklich" sei. Diese polizeiliche Feststellung basierte vor allem auch auf der Tatsache, dass die Hundebesitzerin ihr Grundstück, auf dem sich das Tier überwiegend aufhält, nicht eingezäunt hat.

Aufgrund dieser Ausführungen habe die Gemeinde angeordnet, dass der Hund auf öffentlichen Grundstücken nur noch an der Leine ausgeführt werden dürfe und eine "geeignete Person" mit dem Vierbeiner unterwegs sein müsse. Außerdem forderte die Gemeinde, dass das Privatgrundstück der Hundehalterin eingezäunt werden müsse.

Von ihrer Möglichkeit zur Stellungnahme hat die Hundebesitzerin nach Auskunft von Seidl keinen Gebrauch gemacht, sondern unverzüglich den Klageweg beschritten. "Nach den Aussagen der Polizei gab es aus unserer Sicht allerdings keine Alternative zum Leinenzwang. Das ist für uns nicht diskutabel", sagt Seidl. Eine Haltung, die die Gemeinde auch vor dem Verwaltungsgericht offensiv vertreten will.

Die Hundebesitzerin war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

tt/Oberbayerisches Volksblatt

Rubriklistenbild: © pa

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