Raubling/Traunstein - Weil er zweimal das Dienstgeheimnis verraten hat, steht ab Mittwoch ein Polizist aus Raubling in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Traunstein.
In erster Instanz wurde der Polizist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Einzelstrafen betragen jeweils sechs Monate und wurden zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen legte der Polizist Berufung ein.
Der Mann habe durch Abfrage im Polizei-Computer erfahren, dass gegen zwei Bekannte des Beamten wegen Anlagenbetrugs ermittelt werde. Er soll laut Anklage die Bekannten darüber informiert und gewarnt haben. Der Polizist solle bei den von den Männern betriebenen Firma einen Betrag von 16.000 Euro investiert haben. Mit dem Verrat soll er versucht haben, sein Geld von einem Totalverlust zu bewahren.
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