Bad Aibling - Es bleibt zunächst dabei: Berblinger Bürger brauchen für eine Solarthermie- oder Fotovoltaikanlage eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutz!

© Aerzbäck
Das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan in Berbling nimmt weiter seinen Lauf. Stadtrat und Behörden sind sich aber hinsichtlich des Themenkomplexes Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen nach wie vor nicht einig.
Berblinger Bürger, die im ensemblegeschützten Bereich des Dorfes wohnen und eine Solarthermie- oder Fotovoltaikanlage auf ihrem Dach installieren wollen, benötigen dazu eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutz. Auf diese Erlaubnis sollte aber im Bebauungsplan (zur besseren Information der Bürger) wenigstens hingewiesen werden, findet der Aiblinger Stadtrat und hält an dem dazu eingeleiteten Änderungsverfahren fest. Ob dieses Vorgehen allerdings etwas bringt, bezweifeln die Behörden und die Stadtverwaltung.
Da Landschaftsplaner Huprich derzeit die große Bebauungsplanänderung für die zusätzlichen Bauwünsche in Berbling bearbeitet (wir berichteten), schlug die Bauverwaltung deshalb in Absprache mit dem Landratsamt Rosenheim vor, in dieses Änderungsverfahren, das eben den gesamten Geltungsbereich Berblings betrifft, den Bereich des Ensembleschutzes zeichnerisch darzustellen und auch den Hinweis, dass die Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis bedürften, aufzunehmen.
Dem schloss sich auch Richard Lechner (SPD) an, befürchtete jedoch ebenso wie Bürgermeister Felix Schwaller, damit bei den Behörden auf Granit zu beißen. "Wenn wir das Verfahren jetzt einstellen, dann kommt der Einzelne ja nie mehr auf die Füße, wir müssen eine ganz andere Linie fahren", forderte jedoch Rudi Gebhart (ÜWG), unterstützt von seiner Fraktionskollegin Rosemarie Matheis.
Um die betroffenen Familien, die bereits Anlagen auf ihren Dächern installiert hätten, ohne gewusst zu haben, dass dafür ein Antrag nötig ist, sorgte sich auch ÜWG-Rat Stefan Roßteuscher. Und: "Wenn es im Bebauungsplan drinstehen würde, dass ein Antrag erforderlich ist, dann wüssten sie es wenigstens von vornherein." Er sprach sich deshalb dagegen aus, jetzt klein beizugeben. Das sah auch Thomas Höllmüller (CSU) so: "Wenn wir nachgeben, ändert sich die Gesetzeslage nie. Steter Tropfen höhlt hingegen den Stein", so seine Devise.
Der Stadtrat hielt schließlich mit zehn zu neun Stimmen an seiner Forderung nach dem Änderungstext für den Bebauungsplan fest, auch wenn die Untere Denkmalschutzbehörde bereits darauf hingewiesen hatte, dass dieser Vorschlag am bisherigen Verfahren nichts ändern würde: "Eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz war auch bisher schon zu beantragen."
Das Landratsamt Rosenheim hatte überdies erklärt, dass diese Änderungsformulierung lediglich Hinweischarakter habe und an der bestehenden rechtlichen Situation nichts ändere.
Eva Langwieder (Mangfall-Bote)
Bestimmen Sie auf der Karte die Region, aus der Sie Nachrichten angezeigt bekommen möchten.
Facebook 'Like Box' wird geladen...


![]() |
Radio Charivari 96,7 MHz |
![]() |
Radio Galaxy 106,6 MHz |
![]() |
WebRadioPlayerauswahl |
|
| Windows Media Player-Stream starten | ||
| Real-Player-Stream starten | ||
| WinAmp-Stream starten | ||
![]() |
WebRadioPlayerauswahl |
|
| Windows Media Player-Stream starten | ||
| Real-Player-Stream starten | ||
| WinAmp-Stream starten | ||



Empfehlen Sie diesen Artikel Ihren Freunden und Bekannten!
Bitte berichtigen Sie oben aufgeführte Fehler und klicken danach noch einmal auf den Absenden Button.
Bitte setzen Sie sich mit der technischen Abteilung in Verbindung.
Nicht alle Aufgaben konnten abgearbeitet werden.