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Amtsgericht in Bad Aibling: Richterin: "Eigene Kinder gehen vor"

Richterin: "Eigene Kinder gehen vor"

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Bad Aibling - Welche Strafe bekommt man eigentlich, wenn man die Zahlung von Unterhalt verweigert? Ein solcher Fall beschäftigte jetzt das Aiblinger Amtsgericht:

Sechs Monate auf Bewährung erteilte das Amtsgericht einem notorischen Unterhaltsverweigerer. Einer Gefängnisstrafe entging der 38-Jährige nur, weil er sonst für seine Kinder, die er mit verschiedenen Frauen hat, gar nichts bezahlen könnte.

Ein recht bewegtes und wechselhaftes Leben kennzeichnet die Vergangenheit des 38-Jährigen aus der Gegend um Fürstenfeldbruck. Dabei war er Trucker und Lagerist, Sicherheitsfachkraft und Papierveredler, Leiharbeiter und Staplerfahrer. Vor allem aber war er dem schönen Geschlecht zugetan. Weil er dabei jedoch nicht immer umsichtig war, ist er inzwischen mehrfacher Vater von Kindern mit verschiedenen Frauen. Das ist weiter nichts Ehrenrühriges - wenn man dann auch seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt.

Der gebürtige Tölzer - derzeit wieder einmal als Sicherheitsfachmann im Raum München tätig - hat aber bereits größere Rückstände bei seinen Kindern auflaufen lassen. Das Landratsamt Rosenheim, in dessen Bereich eine der Mütter wohnt, hat sein Einkommen bis auf den Selbstbehalt gepfändet. Aber es ist kaum etwas bei ihm zu holen.

Wann immer die Pfändung bei einem Arbeitgeber ihn einholt, wechselt er den Arbeitsplatz. So hatte er innerhalb von knapp zwei Jahren sieben verschiedene Arbeitsplätze, die er nach Gutdünken wechselte. Dazwischen war er dann einmal mehrere Monate arbeitslos, was seine Fähigkeit zu zahlen auch nicht förderte. Hier machte die Richterin Isabella Hubert den erstaunten Angeklagten mit seiner "Erwerbstätigkeitspflicht" vertraut: "Sie können nicht einfach den Kopf in den Sand stecken. Sie dürfen auch nicht nach Lust und Laune eine Anstellung hinschmeißen. Mit ihrer Unterhaltspflicht haben Sie auch die Pflicht, nach Möglichkeit Geld zu verdienen."

Als der Angeklagte einwandte, er lebe in einer neuen Beziehung und habe dort auch Verpflichtungen gegenüber seiner neuen Partnerin und deren Kind, verwies ihn die Richterin auf seine originären Pflichten. "Sie haben in erster Linie für Ihre von Ihnen gezeugten Kinder zu sorgen. Diese haben keinerlei Schuld daran, dass ihre Eltern nicht harmonieren oder funktionieren. Sie können sich nicht heraussuchen für wen sie gerade sorgen wollen."

Auch den Einwand des Angeklagten, er könne nicht für seine Kinder bezahlen, auch wenn er mehr verdienen würde, weil das Jugendamt seinen Lohn bis zur Pfändungsgrenze einbehalte, entlarvte die Richterin als Ausrede. "Sie können Ihre Kindergeldzahlung auch bei der Pfändungsbegrenzung geltend machen. Dann wird dieser Betrag auch nicht gepfändet. Aber Sie müssen das Geld natürlich auch an Ihre Kinder weitergeben."

Die Staatsanwältin beantragte in ihrem Schlussvortrag eine Haftstrafe von sechs Monaten, zumal der Mann schon mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft sei. Allerdings solle ihm die Chance gegeben werden, seinen Zahlungswillen zu beweisen. Das solle aber eine der Bewährungsauflagen sein.

Der Angeklagte erklärte in seinem Schlusswort, dass er künftig nach Kräften zahlen wolle. Das Gericht entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. "Dass ich Sie nicht sofort in das Gefängnis stecke - wozu es genug Anlass gäbe - hat einzig den Grund, dass Sie sonst für Ihre Kinder gar nichts bezahlen könnten", so das letzte Wort der Richterin.

au/Mangfall-Bote

Rubriklistenbild: © pa

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