Bad Aibling - 2,85 Euro zu viel Porto? Eine Postkundin fühlte sich betrogen und rastete komplett aus. Dabei warf sie mit einem Kartenlesegerät - und traf die Postangestellte!
Ein riesiger Aufstand wegen 2,85 Euro Portokosten brachte eine 29-jährige Aiblingerin vor Gericht. Weil sie dabei auch mit einem Kartenlesegerät geworfen und eine Postangestellte getroffen hatte, musste sie sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Im September 2011 schickte die 29-jährige Aiblingerin ihren Lebensgefährten zum Postamt um dort fünf Brief-Warensendungen aufzugeben. Als dieser zurückkam, monierte sie, dass er für drei Sendungen zu viel bezahlt habe. Alle fünf wären leichter als 50 Gramm gewesen, also mit 70 Cent Porto belegt, und nicht mit 1,65 Euro, die er für drei davon entrichtet hätte.
Also sprang sie selbst ins Auto und brauste zum Postamt. Dort forderte sie energisch und immer lauter werdend das angeblich zu viel bezahlte Porto zurück. Die Schalterangestellte kramte auf ihr Geheiß kurz vor Schalterschluss die monierten Päckchen heraus, wog sie nach, und tatsächlich wogen die Sendungen 52 Gramm, was der Computer automatisch mit dem höheren Porto berechnete.
Da machte die Filialleiterin von ihrem Hausrecht Gebrauch: "Schreien sie ruhig, aber dann verlassen sie den Laden." Da packte die Angeklagten das kiloschwere Bankcard-Lesegerät und knallte es voller Wut auf den Schaltertresen. Ob der Wucht blieb dieses dort jedoch nicht liegen, sondern flog weiter und traf das Gesicht der Angestellten.
Die rabiate Kundin packte die Sendungen und floh nach Hause. Die Getroffene blieb mit blutender Nase zurück, die Polizei wurde gerufen und alles nahm seinen Lauf. Eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung (Mindeststrafe sechs Monate Gefängnis) brachte die Frau vor das Aiblinger Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert.
Nach der ersten Anhörung der Angeklagten hakte die Richterin nach: "Ich hab den Eindruck, sie fühlen sich nach wie vor im Recht und schlecht behandelt." Die Angeklagte gestand nun zu, dass sie sich falsch verhalten habe, aber die Sendungen seien sicher nicht zu schwer gewesen. Richterin Hubert fasste die Situation mit einem Zitat von Eugen Roth zusammen: "Ein Mensch wollt' immer recht behalten, so kam's vom Haar- zum Schädelspalten."
Rechtsanwalt Peter Pfeifer bestätigte, dass das Verhalten seiner Mandantin fraglos falsch gewesen sei, was diese auch ohne weiteres zugestehe. Allerdings hätte diese in keinem Augenblick die Absicht gehabt, die Angestellte zu verletzen. Es habe sich wohl eher um eine unbeabsichtigte, also fahrlässige Körperverletzung gehandelt.
Das hätte einen Freispruch bedeutet. Dazu waren aber weder Staatsanwältin noch Gericht bereit. Weil sich die Angeklagte erkennbar reuig bei der Geschädigten entschuldigte und auch ohne jede Vorstrafe war, beschloss das Gericht - gegen Bezahlung von Schmerzensgeld und einer Geldbuße von zusammen 600 Euro - das Verfahren einzustellen. Letztlich waren dies dann doch sehr hohe "Portokosten".
au/Mangfall-Bote
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