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Schwarzfahren kommt Azubi teuer

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Bad Aibling - Die Rechnung eines 24-jährigen Schwarzfahrers ging nicht auf. Aus "gesparten" 5,60 Euro wurden 1800 Euro, die er nun doch bezahlen muss.

Dabei hatte der Azubi noch Glück, dass vor Gericht seine noch offene Bewährung nicht widerrufen wurde.

Der 24-jährige Azubi hatte sich, bis er die Ausbildungsstelle antrat, offensichtlich stets vor der Arbeit gedrückt. Eine Schulausbildung nach der anderen brach er ab, bis ihn die Eltern hinauswarfen. Daraus hatte er aber zunächst nichts gelernt. Herumhängen sowie Alkohol- und Drogenkonsum führten schließlich dazu, dass er betrunken in eine Pöbelei geriet, die zu einer Bestrafung wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung führte.

Die damals fällige Haftstrafe hatte das Gericht im Jahre 2009 für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Daran hat der Angeklagte Anfang 2011 wohl nicht mehr gedacht, als er mit der Bahn dreimal nach Bad Aibling gefahren ist, ohne ein Ticket zu lösen. Insgesamt hat er damit 5,60 Euro nicht bezahlt.

Mahngebühren und Inkasso-Kosten

Mit jeweils 40 Euro Strafzuschlag der Bahn und anschließenden Mahngebühren und Inkasso-Kosten stieg der Betrag nach und nach auf über 300 Euro an. Weil die Bahn nach dem dritten Mal Strafantrag gegen den 24-Jährigen stellte, kam es nun zu diesem erneuten Strafverfahren vor dem Aiblinger Amtsgericht.

Es stellte sich heraus, dass der Aiblinger inzwischen wieder Boden unter die Füße bekommen hat und seine Eltern ihn wieder zu Hause aufgenommen haben. Nachdem er nun auch mit einem festen Arbeitsplatz bewies, dass es ihm ernst ist mit einer echten Verhaltensänderung, sah das Gericht unter dem Vorsitz von Amtsrichterin Isabella Hubert davon ab, die noch offene Bewährung zu widerrufen.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah ebenfalls von einem solchen Antrag ab und beschränkte sich darauf, 60 Tagessätze à 15 Euro als Bestrafung zu fordern. Rechtsanwalt Hans Sachse stimmte dem Strafmaß zu, beantragte aber für seinen Mandanten die Tagessatzhöhe auf zehn Euro zu beschränken.

Das Gericht entsprach letztlich aber dem Antrag der Staatsanwältin, weil der Angeklagte nun zu Hause keine Aufwendungen für Kost und Logis hat und die Strafe in Raten somit bewältigen kann.

Die usrpünglich "ersparten" 5,60 Euro produzierten so zusammengerechnet - inklusive der Gerichtskosten - für den Angeklagten an die 1800 Euro, die er nun zu bezahlen hat.

au/Mangfall-Bote

Rubriklistenbild: © dpa

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