Ein Berufungsgericht in Auckland kassierte am Freitag ein Urteil aus untergeordneter Instanz, das die US-Bundespolizei FBI zur Herausgabe umfangreicher Beweise gegen den aus Deutschland stammenden Internetunternehmer verpflichtet hatte. Dagegen hatte das FBI Widerspruch eingelegt.
Die Anwälte des 39-Jährigen hatten argumentiert, Akteneinsicht zu benötigen, um sich auf das Auslieferungsverfahren gegen ihren Mandanten vorbereiten zu können. Sie erwägen nun, in der Sache das Oberste Gericht Neuseelands anzurufen.
dpa











