Der Bundestag hat den Kompromiss von Bund und Ländern über das künftige Meldegesetz gebilligt. Nach den im Vermittlungsausschuss überarbeiteten Gesetzesplänen dürfen Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn Betroffene dem vorher ausdrücklich zustimmen. Die Frage ist nur, warum das Gesetz vorab ohne große Debatten im Bundestag verabschiedetwurde?
dpa










