Mithilfe eines Online-Formulars sollen die Angesprochenen unter Angabe der Konto- und Kreditkartennummer die Rückzahlung beantragen können. Das Geld werde innerhalb der nächsten sechs Arbeitstage überwiesen. Das BZSt rät, nicht auf solche E-Mails zu reagieren und verweist auf das gängige Verfahren. Benachrichtigungen über Steuererstattungen würden nicht per Mail verschickt. Zudem sei in diesem Fall das Finanzamt und nicht das BZSt zuständig.
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