Schechen - In Sachen "EdelWeissAlm" in Schechen geht es rund. Der Bürgermeister erhält Rückendeckung vom Landratsamt. Alm-Besitzer "Bussi-Schorsch" will jetzt den Landtag anrufen.

© Screenshot YouTube
Bussi-Schorsch Georg Weiß vor seinem Event-Stadl
Im Streit um die Errichtung eines Event-Stadels auf dem rund 44 Hektar großen Areal der Baumschule Weiß erhält die Gemeinde Schechen jetzt Rückendeckung vom Landratsamt. Wie berichtet, hat der Gemeinderat einen Tekturplan der Firma einstimmig abgelehnt, mit dem diese den behördlichen Segen für die sogenannte „EdelWeiss-Alm“ erreichen wollte.
Die Kreisverwaltung hat Junior-Chef Georg Weiß, alias „Bussi-Schorschi“, nach Auskunft von Pressesprecher Michael Fischer mittlerweile schriftlich mitgeteilt, dass sie dazu tendiere, den von ihm eingereichten Tekturplan ebenfalls abzulehnen. Weiß sei eine Frist von vier Wochen zur Stellungnahme eingeräumt worden.
Mittlerweile stößt der Vorgang, über den das OVB exclusiv berichtete, weit über die Gemeindegrenzen hinaus auf großes Interesse und auch auf ein überregionales Medien-Echo. Mehrere zehntausend Klicks verzeichneten bisher allein rosenheim24.de und ovb-online, die Internet-Dienste des OVB-Medienhauses, ein Kamerateam des Bayerischen Fernsehens hat sich für den heutigen Donnerstag angesagt, und am Samstag wird laut Weiß in der Fernsehsendung „RTL explosiv“ über den Fall berichtet.
Der soll nach dem Willen des Junior-Chefs demnächst auch den Bayerischen Landtag beschäftigen. An den will sich Weiß wenden und mit Hilfe einer Petition erreichen, dass die „EdelWeiss- Alm“ erhalten bleibt und weiterhin für private Partys und betriebliche Werbeveranstaltungen genutzt werden kann.
„Ich lade den Landrat und den Schechener Gemeinderat ein, sich ein Bild vor Ort zu machen. Sie werden feststellen, dass hier nichts Rechtswidriges geschieht“, betont Weiß und versichert, dass er kein Interesse an einer Fortsetzung des Konflikts habe. „Der Bürgermeister streitet mit Steuergeldern, ich muss das privat bezahlen“, so der Unternehmer, der in letzter Konsequenz dennoch den Klageweg beschreiten will, wenn die Behörden auf Rückbaumaßnahmen bestehen sollten.
Bürgermeister Hans Holzmeier will nicht nachgeben und schließt deshalb nicht aus, dass der Event-Stadel ein Fall für die Justiz wird. Das Besichtigungsangebot von Weiß schlägt das Gemeindeoberhaupt jedenfalls aus. „Das Video, mit dem Herr Weiß das Gebäude auf youtube vorstellt, zeigt uns ja, was auf dem Gelände geschieht. Da brauchen wir keine Besichtigung mehr.“
Holzmeier hat in der Angelegenheit mittlerweile auch Franz Bergmüller, den Kreisvorsitzenden des Hotel- und Gaststättenverbandes, eingeschaltet. In einem Brief an Bergmüller erinnert er an das Engagement des Verbandes gegen die sogenannte Vereins-Gastronomie und betont, er wäre dankbar, wenn er sich auch in dieser Angelegenheit in ähnlicher Weise engagieren würde.
In Bezug auf den Event-Stadel spricht er von „einer Gastronomie der besonderen Art“ und weist darauf hin, dass eine „dafür eventuell notwendige gaststättenrechtliche Genehmigung offenbar nicht vorliegt“.
Das Landratsamt, das den Brief in Kopie erhielt, sieht derzeit allerdings keinen Verstoß gegen das Gaststättenrecht. Für private Feiern benötige Weiß keine Genehmigung, sagt Pressesprecher Michael Fischer. Eine Ausschank-Genehmigung bräuchte er allerdings dann, wenn er beispielsweise Alkohol gegen Bezahlung ausgebe. Die Behörde habe laut Fischer allerdings bisher keine Kenntnis davon, dass er eine solche Veranstaltung unangemeldet durchgeführt habe.
Unabhängig davon ist immer noch das seit einigen Jahren laufende Normenkontrollverfahren anhängig, mit dem Weiß gegen den Bebauungsplan Nr. 17 Wurzach vorgeht, weil er durch ihn seine betrieblichen Möglichkeiten in unzumutbarer Weise eingeschränkt sieht.
Susanne Gerdes von der Pressestelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes teilte mit, mit einer Entscheidung sei „sicherlich nicht in den nächsten Monaten“ zu rechnen. Im April 2007 hatte das Gericht der Gemeinde nach einem Ortstermin empfohlen, den Bebauungsplan zu überarbeitern. Die Prozessbeteiligten seien damals übereingekommen, dass das Verfahren während der Überarbeitungsphase ruhe.
Nachdem die Gemeinde Nachbesserungen am Bebauungsplan vorgenommen und diese dem Gericht vorgelegt habe, sei das Verfahren im Oktober vergangenen Jahres wieder aufgenommen worden. Gerdes betonte, eine Reaktion von Weiß auf die von der Gemeinde vorgenommenen Ergänzungen des Bebauungsplans liege noch nicht vor. „Die geht in den nächsten Tagen beim Gericht ein. Wir haben keine Frist versäumt“, sagt Weiß dazu.
VON NOBERT KOTTER/Oberbayerisches Volksblatt
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