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Prozess wegen Beleidigung gegen Obdachlosen Josef Jaud vor dem Rosenheimer Gericht

"Wanderdichter": Prozess wegen Beleidigung

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Rosenheim - Nahezu jeder Rosenheimer kennt den Mann mit dem Einkaufswagen. Jetzt stand der selbsternannte "Wanderdichter" vor Gericht.

© Auer

Kein verspäteter Weihnachtsmann, sondern der Wanderdichter Josef Jaud mit seinem "Schlitten".

Lange, zottelige Haare, ein ungepflegter Rauschebart, und ein Mantel von undefinierbarer Farbe sind sein Markenzeichen.

Seit 1988 lebt der gebürtige Tölzer Josef Jaud ohne gemeldeten Wohnsitz, und wenn er nicht ums Überleben kämpft, dichtet er in Reimen und Prosa - schließlich hat er Abitur. Für die einen ein "dichtender Lebenskünstler", für die anderen ein "stinkender Penner". Zuweilen trägt er in der Fußgängerzone gefragt oder ungefragt fremde und eigene Gedichte vor - natürlich eines Obolus wegen. Nachdem die Stadtverwaltung das Betteln in der Stadt unter Strafe gestellt hat, können die Streifen der Sicherheitswacht von Fall zu Fall entscheiden, ob es sich dabei um Bettelei handelt, die sie zu verhindern haben.

Laut Anklage so geschehen am 5. Juli auf dem Max- Josefs-Platz und am 6. Juli am Ludwigsplatz. Als zwei ehrenamtliche Männer von der "Sicherheitswacht" das Deklamieren unterbinden wollten, habe - so die Anklage - der 55-Jährige sie beleidigt, weil er sie im einen Fall "Kasperl" genannt habe, beim zweiten Aufeinandertreffen hätte er geäußert, "sie wären zu Hitlers Zeiten und bei der Stasi zu gebrauchen gewesen".

Das Verfahren erregte ein gewisses Aufsehen, weil eine Gruppe sich im Internet für dieses "Rosenheimer Original" stark machte, gleichzeitig aber die Sicherheitswacht einer "Blockwartmentalität" beschuldigte. Amtsrichter Axel Jacobi nahm aus dem Verfahren zunächst alle Brisanz heraus. Er stellte schmunzelnd fest, dass es sich bei nüchterner Betrachtung wohl nicht um ein Kapitalverbrechen handle.

Der "Wanderdichter" erklärte, er habe die Personen, mit denen er sprach, entweder persönlich gekannt oder denen eigene Texte vorgetragen und sei dafür belohnt worden.Von den zwei Männern der Sicherheitswacht habe er sich über mehrere Tage verfolgt gefühlt. Deshalb sei ihm auch der Ausdruck "Kasperl" und der Hinweis auf Stasi- und Nazizeiten entwischt. Allerdings seien Zeit- und Ortsangaben, und der Vorwurf der Bettelei falsch.

Die beiden Männer der Sicherheitswacht mussten auf Befragen zugestehen, dass sie nicht gehört hatten, was und worüber der Angeklagte mit den Personen gesprochen hatte. Sie unterstellten damals, dass es sich dabei um Bettelei gehandelt habe.

Die angezeigten Äußerungen seien gefallen, nachdem sie dem Angeklagten Bettelei vorgehalten hatten und seine Personalien feststellen wollten. Dazu seien sie durchaus berechtigt. Der Angeklagte hätte sich jedoch geweigert und dabei die beleidigenden Ausdrücke benutzt. Als sie dann eine Polizeistreife per Funk herbei gerufen hätten, habe sich der Angeklagte widerstandslos zur Inspektion bringen lassen.

Als auf Nachfragen des Richters beide Zeugen einräumten, dass sie sich an genaue Abläufe, Widerstandshandlungen und aggressives Verhalten des Angeklagten nicht unzweifelhaft erinnern konnten, fragte der Richter nach, ob die "Beleidigten" im Falle einer Entschuldigung durch den Angeklagten womöglich ihren Strafantrag zurück nehmen würden.

Beide Zeugen sahen schließlich die Geringfügigkeit des Vorwurfes ein und nahmen den Strafantrag zurück. Jaud drückte sein Bedauern über den Vorfall aus und somit konnte das Verfahren eingestellt werden. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft und Rechtsanwalt Markus Fischer, der seinen Mandanten quasi für Gottes Lohn vertreten hatte, stimmten dieser Lösung zu.

Richter Jacobi bestätigte den Beteiligten: "Sie alle haben menschliche Größe gezeigt und die Angelegenheit von der juristischen Brisanz zu zwischenmenschlicher Akzeptanz befördert und bereichert."

au/Oberbayerisches Volksblatt

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