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Rosenheim: Neun Illegale binnen weniger Stunden

Neun Illegale binnen weniger Stunden

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Rosenheim - Fahnder haben am Mittwoch im deutsch-österreichischen Grenzgebiet binnen weniger Stunden die Einschleusung von neun afghanischen Staatsangehörigen vereitelt.

Unter den Geschleusten befanden sich mehrere Minderjährige und ein Kleinkind. Die Bundespolizei ermittelt gegen die rumänischen Fahrer, die noch an der A93 beziehungsweise der A8 verhaftet wurden. In den Morgenstunden zogen Rosenheimer Bundespolizisten ein Fahrzeug mit schwedischen Kennzeichen am Autobahnparkplatz Im Moos aus dem Verkehr.

Gefahren wurde der voll besetzte Wagen auf der Autobahn Salzburg – München von einem 30-jährigen Rumänen. Er beförderte eine 27-Jährige mit ihrem einjährigen Sohn sowie drei Jungen im Alter von 13, 16 und 17 Jahren. Keiner der Afghanen hatte Papiere dabei. Nur wenige Stunden zuvor kontrollierten die Schleierfahnder auf der Inntalautobahn einen Pkw mit italienischer Zulassung. Fahrzeugführer war ein 33-Jähriger aus Rumänien. Auch seine Begleiter, 15, 19, 20 und 24 Jahre alt, stammten aus Afghanistan. Im Gegensatz zu ihrem Fahrer konnten sie sich nicht ausweisen. Nach eigenen Angaben mussten die unerlaubt Eingereisten für ihre Schleusungen zwischen fünf- und fünfzehntausend Euro zahlen. Die offenbar organisierten Fahrten über Griechenland dauerten mehrere Wochen. Fünf der neun Afghanen konnte die Bundespolizei einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zuleiten, die alleinreisenden 13- und 15-Jährigen der Obhut des Jugendamtes anvertrauen. Zwei wurden auf richterliche Anordnung hin in Haft genommen, um ihre Zurückschiebung sicherzustellen. Der eine muss das Land verlassen, da er ohne Visum oder Aufenthaltsberechtigung lediglich auf einen besseren Ausbildungsplatz spekulierte.

Gegen den anderen war in der Vergangenheit bereits ein europaweites Einreiseverbot verhängt worden. Die mutmaßlichen Schleuser wurden festgenommen und beim Rosenheimer Amtsgericht vorgeführt. Während der Richter den älteren Rumänen unmittelbar in die Untersuchungshaft schickte, konnte der jüngere seine Heimreise Richtung Italien antreten. Dort war er offiziell gemeldet. Verantworten müssen sich jedenfalls beide wegen der Einschleusung von Ausländern. Die Ermittlungen der Bundespolizei dauern an.

Pressemitteilung Bundespolizeiinspektion Rosenheim

Rubriklistenbild: © Bundespolizei Rosenheim

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