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Bundesverwaltungsgericht prüft umstrittene Bettensteuer

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    • 11.07.12
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Gericht prüft umstrittene Bettensteuer

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Leipzig - Ist die Bettensteuer, die von einigen Kommunen für  Hotelübernachtungen erhoben wird, rechtmmäßig? Das Bundesverwaltungsgericht nimmt jetzt das Thema unter die Lupe.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Bettensteuer verhandelt. Die Steuer wird von rund 20 deutschen Kommunen auf Hotelübernachtungen erhoben, darunter Köln, Bremen und Weimar. Konkret verhandelt wurden zwei Klagen von Hoteliers in Bingen und Trier (Rheinland-Pfalz). Sie halten die auch City Tax oder Kulturförderabgabe genannte Steuer für verfassungswidrig.

In der Vorinstanz beim Oberverwaltungsgericht Koblenz waren sie gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht wollte sein Urteil noch im Laufe des Tages sprechen. (Az.: BVerwG 9 CN 1.11 und 9 CN 2.11).

dpa

Rubriklistenbild: © dpa

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