Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Bettensteuer verhandelt. Die Steuer wird von rund 20 deutschen Kommunen auf Hotelübernachtungen erhoben, darunter Köln, Bremen und Weimar. Konkret verhandelt wurden zwei Klagen von Hoteliers in Bingen und Trier (Rheinland-Pfalz). Sie halten die auch City Tax oder Kulturförderabgabe genannte Steuer für verfassungswidrig.
dpa











