Er habe seinem Sohn doch nur einen Tiefkühlfisch an die Angel gebunden!
In Österreich ist Alexander D. aus Kiefersfelden bereits eine kleine Berühmtheit. Verschiedene Medien, darunter auch der ORF, berichten über seinen Fall, der in Alexander D.'s Augen eigentlich gar keiner ist. Denn: "Es ist doch nur a Forelln!"
Ihren Ausgang nimmt die Geschichte, als Alexander D. mit Gattin Stefanie und den beiden siebenjährigen Kindern im Sommer 2011 zum Baden gehen will. Das Haus der D.s liegt am Ortsrand von Kiefersfelden, idyllisch an einem Bach. Die Grenze nach Tirol ist nur wenige Meter entfernt. Wenn er hätte fischen gehen wollen, sagt D., hätte er seinen Nachbarn gefragt, der hat nämlich Angelrecht an dem Bach. Aber die D.s wollen Baden gehen, an eine besonders ruhige Stelle in einem Steinbruch auf Tiroler Seite, die - das gibt D. zu - durch das Schild "Betreten verboten" gekennzeichnet ist.
Irgendwann, als sich die Kinder im eiskalten Wasser ausgetobt hatten, fällt dem Buben ein, dass er ja seine Angelrute mitgenommen hat - laut Vater aber ohne Köder oder Haken. Der Siebenjährige wedelt also ein wenig mit dem Gerät herum und - als er gerade nicht schaut - bindet ihm der Vater einen Fisch an die Schnur.
Diesen Scherz allerdings bekommt ein Passant mit. Zumindest teilweise. Der Spaziergänger nämlich, der sich der Familie D. gegenüber sogar noch recht freundlich verhalten haben soll, berichtet dem Inhaber des Fischereirechts, einem prominenten Kufsteiner Anwalt, von dem vermeintlichen Geschehen - dass nämlich eine bayerische Familie aus dem Gewässer eine österreichische Forelle geangelt hat!
Kurz darauf flattert bei den D.s dann Post aus Kufstein ein. Er sei angeklagt, so heißt es in dem Schreiben, fremdes Jagd- und Fischereirecht verletzt zu haben. Dafür drohen in Österreich Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen. "Es ist absolut richtig, dass man gegen Schwarzfischerei vorgeht", findet Alexander D., der selbst einen Fischereischein besitzt. "Aber das ist Wahnsinn! Ich habe doch nichts getan!"
Der vermeintliche Zeuge, der den Diebstahl der D.s beobachtet haben will, kann derzeit vor Gericht, wo die Verhandlung vor zwei Wochen begonnen hat, nicht für Aufklärung sorgen, da er im Urlaub ist. Der Richter, laut D. ein guter Bekannter des Klägers, drängt auf außergerichtliche Einigung. Die aber will Alexander D. auf keinen Fall: "Des mog i ned!" Da würde er ja zugeben, dass er etwas falsch gemacht habe! Im Moment stehe also Aussage gegen Aussage, sagt D., der Ausgang des im Moment vertagten Verfahrens sei leider völlig offen.
Mit welchem Kaliber sich Alexander D. angelegt hatte, dämmerte ihm schon kurz nachdem er die Anklage erhalten hatte: "In Kufstein habe ich keinen Anwalt gefunden, der mich verteidigen wollte. Deshalb musste ich bis nach Innsbruck fahren." Sein aktueller Anwalt, Thaddäus Schäfer, ging mit der Angelegenheit jetzt an die Öffentlichkeit, um seinem Mandanten gegen den scheinbar übermächtigen Kläger zu seinem Recht zu verhelfen. "Es ist absolut unverhältnismäßig. Solche Kleinstdelikte haben schon längst keine Berechtigung mehr, man könnte sagen, sie sind mittelalterlich", sagte Schäfer gegenüber dem ORF.
Alexander D. würde derweil am liebsten nichts mehr hören und sehen von dem leidigen Thema. Schließlich betrage der Streitwert des Fisches gerade einmal drei oder vier Euro. Und überhaupt: "Es ist doch nur a Forelln!"
Stefanie Zipfer (Oberbayerisches Volksblatt)


























