Mit der Beseitigung der Kastanien, so die Begründung, erfülle ein Teil des Textes - nämlich die Forderung nach dem Erhalt der Bäume - nicht mehr die materiellen Anforderungen eines Bürgerbegehrens. Auch sei es nicht möglich, die Fragestellung nachträglich abzuändern, da sich diese im Wesentlichen auf eben die gefällten Bäume beziehe.
Aus dem Archiv: Die Fällung der Kastanien
pil/Oberbayerisches Volksblatt




























































