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"Unsauberer Schachzug": Trost weist Vorwurf zurück

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    • 24.11.12
    • Neubeuern
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Kastanien-Fällung: Landratsamt steht hinter Bürgermeister

"Unsauberer Schachzug": Trost weist Vorwurf zurück

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Neubeuern - Am 24. Oktober ließ Bürgermeister Trost am Marktplatz zwei Kastanien fällen - und diese Entscheidung spaltete das Dorf. Einigung ist nicht in Sicht, ganz im Gegenteil:

© jre

Am 24. Oktober dieses Jahres ließ Bürgermeister Josef Trost am Neubeurer Marktplatz nach dem Willen des Gemeinderates zwei Kastanien fällen. Ein tiefer Riss tut sich seither zwischen Befürwortern und Gegnern der Aktion auf. Dass Claus Hähle als ein Vertreter der Bürgerinitiative, die mit einem Bürgerentscheid die Nachpflanzung von mindestens zwei zwölf Jahre alten Kastanien erreichen und die Abflachung des Hofwirtsbichls verhindern will, im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Fällung von einem der "unsauberen Schachzüge" des Bürgermeisters spricht, weist Trost mit Entschiedenheit zurück.

Als Untermauerung seiner Kritik stützt sich Hähle auf ein Schreiben der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt, das am 24. Oktober verfasst wurde und am 26. Oktober bei der Gemeinde Neubeuern einging. Darin wird zwar "uneingeschränktes Einverständnis" mit allen Maßnahmen signalisiert, die die Gemeinde für den Umbau des Marktplatzes ins Auge gefasst hat - dies gilt auch für die Fällung der Kastanien - , dennoch zeigt sich Hähle verwundert und spricht von einem "nachträglichen Einverständnis".

Eine Unterstellung, die der Bürgermeister nicht hinnimmt. Das Schreiben aus dem Landratsamt habe mit dem Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses überhaupt nichts zu tun, so Trost. Es sei lediglich Bestandteil des Verfahrens, das notwendig sei, um an die von der Regierung von Oberbayern in Aussicht gestellten Zuschüsse zu gelangen. In diesem Verfahren werde das Landratsamt um eine Stellungnahme gebeten, und um diese handle es sich bei dem Brief. "Der Brief stellt keine Rechtsgrundlage für die Entfernung der Bäume", stellt Trost klar.

Dies bestätigt auch Pressesprecher Michael Fischer vom Landratsamt Rosenheim, der die zeitliche Nähe zwischen der Fällung der Bäume und dem Eingang des Schreibens als "puren Zufall" wertet. "Der Brief hätte auch eine Woche später oder zwei Wochen früher kommen können."

So sieht es jetzt am Marktplatz aus

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vor

Auch die Tatsache, dass die Bäume auf der Denkmalliste aufgeführt gewesen seien, sei kein "Rechtsinstrumentarium", so Fischer weiter. "Die Liste ist lediglich eine Auflistung denkmalgeschützter Objekte. Von ihr kann man aber nicht ableiten, dass nichts verändert werden darf", stellt Fischer klar.

Norbert Kotter/Oberbayerisches Volksblatt

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