Das Geschäft des Angeklagten brachte ihn in finanzielle Schwierigkeiten. Sein Dispo-Kredit bei der Bank war im Oktober 2011 über den Anschlag hinaus ausgereizt. Dann wurde die Rechnung seines Hauptlieferanten zurückgebucht. Eine geschäftliche Katastrophe. Privat hatte er auch so einiges am Hals. In dieser Situation ging er in die Bankfiliale und forderte die Schalterangestellte auf, den offenen Betrag von 849,92 Euro dennoch zu überweisen. Als diese erklärte, ohne Anweisung des Filialleiters, der zurzeit nicht im Hause sei, könne sie das nicht tun, hakte es bei dem 52-jährigen Angeklagten aus. "Richten Sie Ihrem Filialleiter aus, wenn er diese Überweisung nicht durchgibt, dann bring ich ihn um", drohte er gegenüber der Bankangestellten.
Zuhause angekommen, wurde ihm klar, dass er mit seiner Androhung zu weit gegangen war. Er versuchte, den Filialleiter anzurufen, um diese Aussage zurückzu- nehmen. Der Filialleiter wiederum versuchte, seinen aufgebrachten Kunden zu erreichen, was ihm aber auch nicht gelang. So berichtete er weisungsgemäß der Bankzentrale von dem Vorfall, die darin eine Bedrohungssituation erkannte und die Angelegenheit zur Anzeige brachte.
Der ehemalige Geschäftsmann - das Geschäft ist längst pleite - war vor Gericht umfassend geständig. "Ich kann mich an den genauen Wortlaut nicht mehr erinnern. Aber es war in jedem Fall unmöglich." Die betroffene Schalterkraft sagte als Zeugin aus, dass sie nicht geglaubt habe, dass der Angeklagte das auch wahr machen würde. Aber weitermelden habe sie das müssen.
Der Vorsitzende Richter am Schöffengericht, Heinrich Loeber, bat die Verfahrensbeteiligten zu einem Rechtsgespräch, wobei deutlich wurde, dass allen Seiten klar war, dass es sich hier nicht um ein wirkliches oder realistisch beabsichtigtes Verbrechen gehandelt habe.
Man einigte sich auf eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro. Die wurde dann auch von der Staatsanwältin und der Verteidigung beantragt. Das Gericht entsprach der Übereinkunft und fällte ein gleichlautendes Urteil. Richter Loeber sagte in seinem Schlusswort zum Angeklagten: "Ich gehe davon aus, dass Sie in Zukunft Ihre Worte sorgfältiger wählen."
au/Oberbayerisches Volksblatt

























