Im Zuge dieser Durchsuchung fand die Polizei nicht nur rund 1000 Schmutzfotos. Es wurden auch Schusswaffen sichergestellt, die der Angeklagte zwar zu Recht besessen, jedoch nicht ordnungsgemäß aufbewahrt hatte. Ins Visier der Ermittler war er geraten, als das Handy eines der von ihm Belieferten kontrolliert worden war. Seine Telefonnummer war gespeichert und das Verfahren nahm seinen Lauf.
Heute, so erklärte er, sei ihm klar, dass er mit Auftauchen dieser Kinderpornobilder die Kontakte sofort hätte abbrechen sollen. Er erklärte sich auch bereit, eine psychiatrische Untersuchung anzutreten, die klären soll, ob er tatsächlich pädophil veranlagt sei und gegebenenfalls eine entsprechende Therapie anzutreten habe. Seine derzeitige Lebensgefährtin wisse von dem Verfahren und arbeite mit ihm gemeinsam an dieser Problematik. Der Angeklagte ist, wie der Auszug aus dem Bundeszentralregister zeigte, bislang völlig unbescholten.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft berichtete, dass in diesem Referat der Staatsanwaltschaft Traunstein alljährlich etwa 240 Verfahren im Zusammenhang mit Kinderpornographie anhängig seien: "Diese Angebote im Videotext der privaten TV-Anbieter sind lediglich Geldschneiderei. Partner fürs Leben findet man dort nicht. Aber man läuft Gefahr, in die Falle solcher illegaler Tauschbörsen zu geraten." Wie der Staatsanwalt berichtete, sind nur 0,05 Prozent der Inhalte solcher Tauschbörsen unproblematisch. "Hier gilt nur eines: Finger weg!"
In seinem Schlussvortrag billigte er dem Angeklagten ein hohes Maß an Naivität zu. Ebenso positiv wertete er das umfassende Geständnis und die Einsicht des Rentners. Wegen der Vielzahl an Aktionen beantragte er dennoch eine Gefängnisstrafe von 20 Monaten. Auch weil der Angeklagte nicht vorbestraft sei, könne diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.
Rechtsanwalt Harald Baumgärtl unterstrich in seinem Plädoyer, dass sein Mandant nicht nur von Anfang an umfassend geständig gewesen sei, sondern auch das Problem wirklich erkannt habe. Er wolle jede Hilfe in Anspruch nehmen, die er bekommen könne. Der Sachverhalt sei unstreitig und sein Mandant zu bestrafen, wobei nicht so sehr das Strafmaß ins Gewicht falle, als vielmehr die Möglichkeit für den Angeklagten, sich zu bewähren. Im Übrigen hielt er eine Haftstrafe von 16 Monaten für ausreichend.
Das Gericht entschied sich für eine Strafe von 18 Monaten Gefängnis, die es zur Bewährung aussetzte. Dem 68-Jährigen wurde zur Auflage gemacht, dass er sich einer psychiatrischen Untersuchung unterziehe und, wenn notwendig, eine entsprechende Therapie antreten müsse. Darüber hinaus erlegte ihm das Gericht 50 Stunden gemeinnützige Arbeit auf. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.
au/Oberbayerisches Volksblatt























