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    • 12.07.12
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Widerspruch nicht immer zwecklos

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Landkreis - In den Einwohnermeldeämtern ist derzeit viel los. Besorgte Bürger fragen nach, welche Konsequenzen das umstrittene Meldegesetz - so es in Kraft tritt - für sie haben wird.

Was die wenigsten wissen: Schon bisher können persönliche Daten beim Amt erfragt werden.

Erst gestern wieder stürmte eine besorgte Frau in das Wasserburger Bürgerbüro, um eine Auskunftssperre für ihre ganze Familie zu beantragen. Die Info, dass das Ende Juni im Bundestag beschlossene sogenannte fortentwickelte Meldegesetz noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, beruhigte sie wenig. Oft, so erzählt Bürgerbüromitarbeiterin Irmgard Maier aus Wasserburg, bekämen sie und ihre Kollegen auch einfach nur spitze Bemerkungen zu hören - von wegen "Wir Menschen werden immer gläserner", "Facebook, Google und Co. wissen doch ohnehin alles über uns!"

Die am 28. Juni im Hauruckverfahren durch den Bundestag gebrachte Gesetzesnovelle brachte nicht nur den Wasserburger Kollegen, sondern Mitarbeitern aller Einwohnermeldeämter der Region eine Welle von Fragen ein. Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht nämlich vor, dass persönliche Daten grundsätzlich weitergegeben werden dürfen - es sei denn, der Betroffene hat dem ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel bei der Anmeldung auf dem Bürgeramt. Das Widerspruchsrecht soll zudem künftig enge Grenzen haben: Falls ein Adresshändler die Daten des Betroffenen schon hat und nur wissen will, ob sie noch aktuell sind, muss das Amt Auskunft erteilen. Ein Widerspruch dagegen ist unmöglich.

Was allerdings die wenigsten Bürger, die sich jetzt über das fortentwickelte Meldegesetz aufregen, wissen: Schon heute dürfen die Meldeämter - gegen eine Gebühr von im Regelfall zehn Euro - persönliche Daten weitergeben. Privatpersonen, Unternehmen, die Wehrverwaltung oder politische Organisationen können Angaben beim Amt erfragen und abgleichen, solange der Betroffene dem nicht explizit widersprochen hat. Einzig bei Nachfragen der Polizei oder Staatsanwaltschaft hat der Bürger keine Chance, die Weitergabe dieser Daten zu verhindern.

Vordrucke im Internet downloaden

Grundsätzlich gilt, dass die Meldeämter verpflichtet sind, die Bürger bei der Anmeldung auf ihr Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. Einzelne Meldeämter, beispielsweise die Stadt Rosenheim oder die Marktgemeinde Prien, bieten Vordrucke zur Auskunftssperre auf ihren Internetseiten an. In Bruckmühl, Bad Aibling oder Wasserburg sowie den kleineren Landgemeinden gibt es dieses Angebot nicht. Dort müssen Bürger auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums ein Formular herunterladen und dieses dann ausgefüllt an das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde schicken.

Franz Höhensteiger, Leiter des Einwohnermeldeamts der Stadt Rosenheim, will die Beschlüsse der Legislative grundsätzlich nicht kommentieren. Sollte allerdings am Ende die sogenannte Widerspruchslösung von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner umgesetzt werden, sieht Höhensteiger auf die Ämter viel Arbeit zukommen - die für Adresshändler und Werbefirmen aber wohl das Ende eines Traums bedeuten würde: "Wir müssten dann jeden Bürger anschreiben und fragen, ob er damit einverstanden ist, dass seine Daten zu Werbezwecken verkauft werden dürfen. Das wäre für uns sehr aufwändig; und zustimmen würde wohl niemand." Im Wasserburger Bürgerbüro hat sich Gelassenheit breit gemacht: "Wir warten ab, ändern können wir es eh nicht."

zip/Oberbayerisches Volksblatt

Rubriklistenbild: © pa

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