Warum man die Ansiedlung von Schank- und Gaststätten in diesem Bereich grundsätzlich ausschließe, hinterfragte Modest Schildhauer (CSU): "So eine Vergnügungsstätte wäre im Gewerbegebiet doch besser aufgehoben als im Ort", glaubte Schildhauer. Falls jemand dort etwa einen Steh-Imbiss eröffnen wolle, sei dies von vornherein nicht möglich. Der Planer wies darauf hin, dass man unter Vergnügungsstätten wohl eher an Spielotheken denke. Und der Gesetzgeber wolle nicht, dass Vergnügungsstätten verstreut auf dem Land entstehen.
Bürgermeister Hans Holzmeier gab zu bedenken, dass ein Steh-Imbiss im Rahmen einer Befreiung immer noch realisiert werden könnte. Außerdem befinde sich in der Nähe ohnehin ein Steakhaus. Deshalb schätzte Holzmeier die Wahrscheinlichkeit, dass sich hier eine zusätzliche Gaststätte ansiedeln würde, als gering ein. Geschäftsleitender Beamter Franz Pommer brachte ein weiteres Argument mit ins Spiel: "Jetzt haben wir den Grundstücksverkauf noch in der Hand, aber wenn die Bindung später wegfällt, dann nicht mehr." Georg Baumann (CSU) sprach sich dafür aus, "Gast- und Vergnügungsstätten von vornherein auszuschließen, weil dann nichts mehr passieren kann".
An welche Art von Nutzung Schildhauer denke, wenn er glaube, sie sei im Gewerbegebiet besser aufgehoben als im Ort, wollte Holzmeier wissen. "Ich denke dabei an eine Diskothek", meinte der CSU-Rat. "Aber wir wollen hier doch keine Diskothek haben, deshalb sollte einer solchen Einrichtung sowie einer Spielothek von Anfang an der Riegel vorgeschoben werden", entgegnete der Rathauschef. Und hinsichtlich eines Steh-Imbisses könne man später immer noch eine Ausnahme machen.
Auch Architekt Fuchs riet der Gemeinde, "einer größeren Anlage jetzt kein Sprungbrett zu bieten". Schließlich beschloss das Gremium einstimmig, keine Schank- und Speisewirtschaften zuzulassen. Ebenso einmütig verabschiedeten die Räte die ausgearbeiteten Vorentwürfe für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Lochberg" und für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Somit kann die Verwaltung das Verfahren mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden weiter vorantreiben.
Daniela Lindl/Oberbayerisches Volksblatt























