"Besondere Umstände liegen nur dann vor, wenn eine konkrete Gefahrenlage hinreichend wahrscheinlich ist", heißt es in der Verordnung. Tempo 30-Zonen, die angeordnet werden, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt sind, seien unzulässig und vermittelten ein falsches, täuschendes Sicherheitsgefühl. Unter anderem sei die Folge, dass trotz der Beschränkung schneller gefahren werde, während sich besonders Kinder in der vermeintlichen Sicherheit einer Tempo 30-Zone wähnten.
Laut Jochen Storch von der Polizei Bad Aibling habe man das Landratsamt bereits um fachaufsichtliche Prüfung der Tempo 30-Regelung in den beiden Aiblinger Straßen gebeten. "Aus unserer Sicht liegen die erforderlichen besonderen Gründe nicht vor. Eine Gefährdung oder konkrete Gefahr sehen wir hier nicht gegeben. Nur eine stärkere Verkehrsbelastung der Anwohner reicht als Begründung nicht aus", ist sich Storch sicher.
Das Landratsamt hat laut Pressesprecher Michael Fischer aufgrund des Polizeischreibens nun die Stadt aufgefordert, ihre Entscheidung der Behörde gegenüber zu begründen. Sollte diese Begründung nicht ausreichend sein, habe das Amt die Möglichkeit, die Geschwindigkeitsbegrenzung aufzuheben.
Bürgermeister Felix Schwaller sieht durch die übergangsweise Beschränkung niemanden in seinen Rechten verletzt. Die Stadt habe diesbezüglich politisch durchaus einen Ermessensspielraum. Hier dürften sich die Gremien auch mit der Verwaltung und den übergeordneten Behörden "reiben". Es sei ohnehin nachgewiesen, dass man mit Tempo 36 am schnellsten zum Ziel komme.
"Wir bauen die Innenstadt zum Wohl unserer Bürger um. Da ist es auch unsere Aufgabe, den Interessen der Anwohner, die in dieser Zeit unter den Umleitungen leiden, nachzugeben", betonte Thomas Höllmüller (CSU).
Einer der Auslöser der erneuten Tempo 30-Diskussion war auch ein Antrag der ÜWG-Fraktion, der allerdings für Irritationen sorgte. Darin wurde gefordert, dass die Verwaltung alle Anträge, deren Inhalt die StVO betreffen, zunächst prüfen müsse. Erst wenn danach eine rechtlich haltbare Entscheidung des Stadtrates möglich wäre, seien diese Anträge an die Gremien weiterzuleiten.
"Dann hätte die Tempo 30-Thematik in den beiden Straßen überhaupt nicht diskutiert werden dürfen, da die Verwaltung uns ja auf die rechtliche Unzulässigkeit hingewiesen hatte", merkten CSU-Fraktionssprecher Erwin Kühnel und SPD-Sprecher Richard Lechner an. Wobei sich Ersterer durchaus vorbehalten möchte, Entscheidungen zu treffen, die er für vertretbar halte - auch wenn diese nicht den StVO-Vorgaben entsprächen.
Lechner gab zudem zu bedenken, dass es etliche Regelungen im Stadtgebiet gar nicht gäbe, hätte man sich in der Vergangenheit immer an die StVO gehalten. Beispiel Ludwigskreisel: "Nach Ansicht der übergeordneten Behörden ist nicht der fehlende Zebrastreifen an der dortigen Kreisstraße das Manko. Vielmehr dürfte es die anderen Zebrastreifen dort nicht geben."
ÜWG-Sprecher Rudi Gebhart, dessen Fraktionskollege Dieter Bräunlich einst die vorübergehende Tempo 30-Regelung für die Mietrachinger Ortsdurchfahrt gefordert hatte, betonte, der Antrag beziehe sich nicht auf Ausnahmeregelungen während der Baustellenphase.
Doch gerade aus Reihen der ÜWG kam auch heftige Kritik an der aktuellen Beschilderung. Kommunalreferent Ulrich Nowak zitierte die Regierung von Oberbayern, derzufolge straßenverkehrsrechtliche Entscheidungen nicht auf Basis eines Stadtratsbeschlusses, sondern ausschließlich durch die Straßenverkehrsbehörde - nach Prüfung der Voraussetzungen - zu treffen sind.
"Welches Vorbild für unsere Bürger sind wir denn als Stadtrat, wenn wir selbst rechtliche Vorschriften einfach missachten?", gab Nowak zu bedenken. In Wohngebieten seien Tempolimits durchaus sinnvoll. Man brauche aber auch Straßen, auf denen der Verkehr fließen könne.
Der ÜWG-Antrag wurde letztlich gegen vier Stimmen abgelehnt. Der Stadtrat will auch künftig selbst über derartige Angelegenheiten entscheiden. "Schlimmstenfalls hebt das Landratsamt den Beschluss auf. Dann haben wir immerhin unser möglichstes versucht, unsere Bürger zu schützen", so zweite Bürgermeisterin Heidi Benda.
Eva Langwieder (Mangfall-Bote)


























