Den Ex-Freund, der noch am Telefon war, bat die Geschlagene um Unterstützung durch die Polizei. Diese wurde gerufen, traf aber vor Ort nur noch die Frau an. Weil diese Selbstmordabsichten äußerte, brachte man sie in das Inn-Salzach-Klinikum nach Wasserburg. Noch in der Nacht erklärte die 31-Jährige aber, gegen ihren Lebensgefährten keine Anzeige erstatten zu wollen.
Als der Mann später nach Hause zurück kam, fand er die Türe zu seiner Wohnung verschlossen vor. Weil er keinen Schlüssel dabei hatte, trat er die Türe kurzerhand ein, was ihm nun auch noch den Vorwurf der Sachbeschädigung einbrachte.
Stattliches Vorstrafenregister
Das alles wäre normalerweise eine Bagatellsache für den Einzelrichter. Hier handelte es sich aber um einen 34-jährigen Erfurter, der seit nahezu 20 Jahren immer wieder straffällig geworden war. 16 Einträge im Bundeszentralregister belegen eine unerfreuliche Karriere, die im Wesentlichen durch seine Drogenabhängigkeit entstanden war.
Diesen Teufelskreis suchte der ehemalige Möbelpacker mit einer Therapie zu durchbrechen. Weil auch das gewohnte Umfeld zumeist einen ungünstigen Einfluss ausübt, trat er die Therapie, weit weg von zuhause, in Oberbayern, an. Er bezog im Anschluss auch eine Wohnung in Bad Aibling, fand Arbeit und eine Partnerin, die wie er aus dem Osten der Republik stammte.
Allerdings stand er aus seiner letzten Straftat noch unter offener Bewährung. Genau das machte die Situation für das Gericht und ihn so schwierig. Konnte man ihm trotz der vielen Vorstrafen und der offenen Bewährung, nochmals Bewährung zubilligen?
Versöhnt, verlobt und ein gemeinsames Kind
Es stellte sich heraus, dass das Paar längst wieder versöhnt, ja sogar verlobt ist und seit Februar dieses Jahres einen gemeinsamen Sohn hat. Die eingetretene Türe ist ebenfalls repariert. Dazu hat der Angeklagte seine Verfehlung eingestanden und heftig bereut.
Das alles berücksichtigte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag. Sie plädierte für eine Haftstrafe von sieben Monaten, die sie auf Grund der Gesamtumstände ausnahmsweise nochmals zur Bewährung ausgesetzt sehen konnte. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Jan Pinkes, hatte dem nichts hinzuzufügen und schloss sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Heinrich Loeber sah das genauso und entsprach den Anträgen. Richter Loeber zum Angeklagten: "Allerdings stehen Sie nun mit dem Rücken zur Wand. Sie können sich keinen Ausrutscher mehr erlauben."
au/Mangfall-Bote

























