Nach einer Unterschriften-Aktion kam es deshalb auch im Dezember diesbezüglich zu Bruckmühls erstem Bürgerentscheid. Dieser endete mit einem Pyrrhussieg. Die Gegner eines zweiten Betonwerks in Noderwiechs hatten zwar die Mehrheit, scheiterten jedoch an der bei Bürgerentscheiden geltenden 20-Prozent-Hürde.
Parallel dazu hatten damals die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, ÜWG und OLG eine Änderung beziehungsweise Neuaufstellung des Bebauungsplans für diesen Bereich beantragt. Begründung: Der Plan sei aufgrund von Ausfertigungsfehlern nichtig. Der Gemeinderat ließ daraufhin - per Beschluss im September - den Bebauungsplan "Kiesgrubengelände" anwaltlich auf seine Rechtmäßigkeit prüfen. 19 Aktenordner, angefangen von der Erstaufstellung des Bebauungsplans im Jahre 1977 bis hin zur aktuellen Änderung und derzeit gültigen Fassung aus dem Jahre 2011, nahmen sich in den vergangenen Monaten die Anwälte Prof. Dr. Ferdinand Kuchler und Dr. Martin Spieler vor.
"Anhand einschlägiger Urteile kamen die beiden in einem 13-seitigen Schreiben zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan rechtskräftig ist", erklärte Bauamtsleiter Konrad Kremser in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats. Er zitierte aus dem Schreiben: "Sowohl nach der strengen als auch nach der weniger strengen Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs in München sind verschiedene Fassungen des Bebauungsplans fehlerhaft ausgefertigt worden", so Kremser. Nach Auffassung der beiden Anwälte sind Fehler vorheriger Pläne aber heute rechtlich unrelevant. Spätere, den gesamten Bereich ändernde Fassungen des Bebauungsplans waren fehlerfrei und sind auch wirksam geworden, schreiben Kuchler und Spieler.
So sei der Bebauungsplan durch die sechste Änderung (gleichkommend einer Neuaufstellung) wirksam geworden. Durch die siebte und achte Änderung wurde dieser zudem jeweils gültig modifiziert. Fazit der Anwälte: "Heute liegt ein wirksamer Bebauungsplan vor."
"Heilfroh, dass alles passt" war Richard Richter (CSU). Er zollte gleichzeitig Kremser enormes Lob für seine "wasserdichte" Arbeit. Wäre der Bebauungsplan nicht wirksam, hätte Richter auch schlimme Folgen für die bestehenden Betriebe befürchtet.
Einstimmig nahm der Gemeinderat das Prüfungsergebnis zur Kenntnis. Eine Überarbeitung, Änderung oder gar Neuaufstellung des Bebauungsplans ist durch die Expertise der Anwälte nun nicht erforderlich.
Dass nicht nur für die Verwaltung durch die Kontrolle ein enormer Zusatzaufwand entstanden ist, untermauerte Kremser mit den Kosten für die Anwälte. Rund 20.000 Euro muss die Marktgemeinde für die Überprüfung des Bebauungsplans "Kiesgrubengelände" bezahlen.
Nach wie vor steht aber die Beurteilung des Petitionsausschusses im Bayerischen Landtag aus. Hierzu hatte die IG durch FDP-Landtagsabgeordneten Tobias Thalhammer ein entsprechendes Gesuch eingereicht. Im Fokus des Antrags: der Wasser- und Umweltschutz für das Naherholungsgebiet. "Gerade im Rosenheimer Raum muss auf das höchste Gut, das Wasser, besonderes Augenmerk gelegt werden", so Thalhammer damals vor Ort. Der Petitionsausschuss hat die Behandlung des Gesuchs mittlerweile mehrfach vertagt, so Kremser in der Sitzung. Die Abgeordneten hätten sich indes für einen Ortstermin ausgesprochen. Wann dieser aber stattfinden soll, sei noch unklar.
Silvia Mischi (Mangfall-Bote)


























