Hat der Bebauungsplan einen Formfehler?
Kontrovers wurde diskutiert, ob der Bebauungsplan aufgrund eines ursprünglichen Formfehlers Gültigkeit besitzt. Die Gemeinde hatte hierfür bei einer Anwaltskanzlei selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben, welche den Formfehler durch die sechste Änderung als geheilt und damit gültig sieht. Thalhammer verwies darauf, dass dieses Gutachten keine offizielle Legitimation besäße und somit lediglich dem Meinungsbildungsprozess diene. Auf Nachfrage bestätigte die Staatsregierung, dass sie nicht sicher sein kann, ob Gerichte dieser Empfehlung des von der Gemeinde beauftragten Gutachtens folgen werden und von der Heilung des ursprünglichen Formfehlers somit nicht zwangsläufig ausgegangen werden kann. Berichterstatter Thalhammer und Mitberichterstatter Dr. Magerl (Grüne) unterstrichen die Beurteilung der Staatsregierung. Um Rechtssicherheit zu schaffen wurde die Maßgabe ergänzt, dass die Gemeinde für die Heilung des Formfehlers zu sorgen hat. Der Aufwand sei überschaubar und schnell realisierbar, ein Aushang sei ausreichend. Thalhammer zeigte Unverständnis, warum dieser Fehler seitens der Gemeinde nicht eingestanden und längst geheilt wurde. „Anstelle der Beauftragung eines gemeindeeigenen Gutachtens, hätte eine vorzeitige Heilung des Formfehlers neben Geld, viel Zeit und Nerven gespart und zugleich auch noch Rechtssicherheit gebracht.“ Der Sachverhalt beschäftigt die Marktgemeinde seit gut einem Jahr. Positiv sei zu werten, dass durch diesen langen Prozess der Grundwasserschutz eine stärkere Berücksichtigung fand und nach der Heilung des Formfehlers, auch für den Antragsteller der beantragten Transportbetonanlage Rechtssicherheit geschaffen werden kann.
Pressemitteilung Tobias Thalhammer, MdL

























