Die Veröffentlichung einiger Gerichtsurteile zum Thema „Radwegbenutzungspflicht“ sorgte im letzten Jahr vereinzelt für Irritationen und vielen Radfahrern stellt sich deshalb die Frage, ob sie weiterhin auf Radwegen fahren müssen. Gesetzlich geregelt ist die Radwegbenutzungspflicht in § 2 der Straßenverkehrsordnung.
Christian Kagerer, Polizeihauptkommissar (PHK) vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd


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