Als die Betreiberin schließlich nachbessern und den Zustand legalisieren wollte, ließ sich die Stadt reichlich Zeit mit der Antwort, so lange, bis eine entscheidende zweimonatige Frist verstrichen war, die im Sanierungsgebiet gilt - und darum handelt es sich bei der Altstadt Ost. Dies führte zur automatischen Genehmigung des Lokals und der längeren Öffnungszeiten. So sah es auch das Verwaltungsgericht München in einem ersten Verfahren.
Der Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschuss des Stadtrats stellte sich allerdings auf die Seite der Verwaltung, die betonte: "Etwas Rechtswidriges kann durch das Verstreichen einer Frist nicht rechtmäßig werden."
Hintergrund der strikten Haltung der Verwaltung ist ihr Wunsch, diejenigen Bereiche der Altstadt Ost, wo es noch keine Gastronomie gibt, auch in Zukunft davon freizuhalten. Im noch geltenden Bebauungsplan sind Lokale zulässig. In einem neuen, noch nicht gültigen, sollen sie ausgeschlossen werden, damit ungestörtes Wohnen möglich ist. Tatsächlich hat das Quartier mit den bisher bestehenden Lokalen, etwa im Hofbräu, große Anziehungskraft auf das ausgehfreudige Publikum.
Nun trafen sich beide Seiten noch einmal vor Gericht. Dort erklärte der Vorsitzende Richter, die strikte Weigerung der Stadt, an dieser Stelle ein Restaurant zuzulassen, sei durchaus nicht nachvollziehbar. Sich nur auf das Sanierungsziel "Ruhe im Wohngebiet" zu stützen, sei auch zu wenig. Mit dem Verstreichen der Frist habe die Klägerin davon ausgehen können, ihr Lokal sei nun mit uneingeschränkten Öffnungszeiten genehmigt. Die Fristversäumnis nannte der Richter "einen Umstand, der vielleicht kein Geld, aber doch Vertrauen wert war".
Allerdings räumte das Gericht der Stadt die Möglichkeit ein, es bei den ursprünglich genehmigten Öffnungszeiten zu belassen, also täglich 20 Uhr und zweimal in der Woche bis 22 Uhr, dann nur für geschlossene Gesellschaften.
In dieser Weise wird die Verwaltung nach den Worten von Rechtsdezernent Hermann Koch auch entscheiden und den Stadtrat informieren. "Und wir werden Wert darauf legen, dass dies eingehalten wird", betonte Koch gegenüber der Redaktion der OVB-Heimatzeitung. Nur so ließen sich die Entwicklungsziele im Sanierungsgebiet durchsetzen.
Oberbayerisches Volksblatt























