Weil er bis auf diesen Fehler vorher nie mit Drogen in Berührung gekommen war, zeigte sich das Schöffengericht gnädig: 3600 Euro Geldstrafe. Richterin Jaqueline Aßbichler aber mahnte: "Eine solch milde Strafe ist mehr als ungewöhnlich und nur unter dem Eindruck der Gesamtumstände vertretbar. Sollten Sie daraus nichts gelernt haben, wird Sie das Gesetz mit aller Härte treffen."
au/Oberbayerisches Volksblatt






















