Aufgrund der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des §29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von zwei Jahren.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 167 "Äußere Münchener Straße / westlich Brückenberg" mit dem Erlass einer Veränderungssperre sowie die Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 89a "Enzenspergerstraße DB-Gelände- West" wurden im Amtsblatt Nr. 14 vom 28. Juni 2012 ortsüblich bekannt gemacht. Die Informationen können auch im Internet unter http://www.rosenheim.de/stadt-und-buerger/politik-und-rathaus/amtsblatt.htmloder während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, 2. Stock, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Pressemitteilung der Stadt Rosenheim























