Wehren will man sich gegen eine Gängelung durch den Staat.
"Eine kommerzielle Verwendung der Immobilie" widerspricht nach Ansicht der Immobilienabteilung des Freistaates der "Übertragung" des Turms an die Gemeinde. Sollte Haag allerdings den Kauf des Monuments abhängig machen von dem Wunsch einer freien Nutzung, "frei von jeglichen Auflagen", dann werde man den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen einschalten.
Demnach dürfe das gekaufte Areal die nächsten 25 Jahre "für öffentliche oder öffentlichkeitswirksame Zwecke im eigenen gemeindlichen Wirkungskreis" genutzt werden. Besonders denke man an "kulturelle und museale Zwecke". Nur "in untergeordnetem Maße" seien "kommerzielle Nutzungen zum Bestreiten des Bauunterhalts zulässig".
Der die Gemeinde beim Kaufvertrag beratende Notar Dr. Wolfgang Barth erkannte nach Dumbs in den Formulierungen ebenfalls eine "Regelungslücke". Beim Verwendungszweck bleibe vieles offen. Die Räte dürften nicht vergessen, dass neben den Vorgaben zum Kaufvertrag künftig die Auflagen des Denkmalschutzes den Verwendungszweck einschränkten.
Öffentlich zugänglich
Der Turm müsse öffentlich zugänglich sein, schloss sich Dumbs an. Hochzeiten im Rittersaal kämen gut an. In Burghausen habe man sogar einen Aufzug eingebaut. Vor allem der Burghof solle nach Drittem Bürgermeister Egon Barlag (Freie Wähler Haag) künftig mehr genutzt werden. Er dachte an das Abhalten des Christkindlmarktes und das Ausrichten von Konzerten von Klassik bis Rock. Nachzufragen gelte es, ob die Regierung die Nutzung einschränken könne: "Dann besteht vielleicht die Gefahr, dass sie ihn uns nicht geben."
Die Gemeinde dürfe nicht etwas kaufen, mit dem sie nachher nichts anfangen kann, mahnte Ludwig Schletter (CSU). Der Staat habe das "nicht rentierliche" Objekt nun schon sechs Jahre weiter verkommen lassen. Da sei jetzt eher die Sanierung angesagt als das Stellen von Forderungen.
Die Entscheidung solle der Haushaltsausschuss der Regierung treffen, schlug Sissi Schätz (SPD) vor und schloss sich dem Schreiben der Immobilienabteilung des Freistaates an. Dem folgte das Gros der Räte mit Ausnahme von Kolbinger, der damit wiederholt darauf aufmerksam machen wollte, dass der Staat seine Pflichten vernachlässige und der Gemeinde aufbürde.
xy/Wasserburger Zeitung



























