Eine Verschwörung vermutete ein 27-jähriger Montierer bei einem Wohnungseinbruch in eine ehemalige Nachbarswohnung. Er hegte den Verdacht, dass ein Unbekannter seine Schuhe im Flur entwendet hat, um so falsche Spuren zu legen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben etwas ganz anderes. Laut Anklageschrift soll sich der 27-Jährige im Juli 2011 über Mittag gewaltsam Zugang zur Wohnung eines Nachbarn in Edling verschafft haben. Aus der Wohnung soll er einen Laptop entwendet haben.
Zur Zeit des Einbruchs habe er einen Freund in Buchbach besucht und sei auch erst einen Tag später wieder zurückgekommen. Seine Schuhe, die er öfters im Flur stehen lasse, weil die "übelst stinken" habe jeder für den Einbruch verwenden können. "Da versucht jemand, mir was reinzuwürgen", beteuerte der Angeklagte.
Sein Freund bestätigte vor Gericht den Besuch und gab an, dass der Angeklagte so gegen 13.30 Uhr eingetroffen sei. Eine Wohnungsnachbarin sagte aus, dass sie das Auto des Angeklagten zwischen 13 und 13.30 Uhr noch gesehen und auch seine Wohnungstür gehört habe. Außerdem gab sie an, dass sie noch nie seine Schuhe im Flur gesehen habe. Der 47-jährige Geschädigte gab an, dass der Angeklagte ständig in Geldnot gewesen sei und sagte in Richtung des Angeklagten: "Wenn du in Wohnung, dann immer Probleme".
Laut Polizei wurde die Eingangstür des Geschädigten massiv aufgehebelt. Die flächig gefundenen Finger-, Handflächen und Fußspuren stammten zweifelsfrei vom Angeklagten. Die Aussage des Angeklagten, die Spuren stammten von vorangegangenen Besuchen, wollte der Staatsanwalt ebenso wenig glauben, wie die Ausführungen über einen ominösen Täter, der in den Schuhen des Angeklagten den Einbruch verübt und dann wieder vom Erdgeschoss in dessen Wohnung im ersten Stock zurückgebracht habe. Das klinge "hanebüchen", fand der Staatsanwalt und forderte eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Die eindeutige Beweislage und die finanzielle Situation des Angeklagten sprächen für sich.
Das Gericht verhängte schließlich eine achtmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung und eine Geldauflage von 900 Euro. Die Indizien wiesen eindeutig auf den Angeklagten als Täter, hieß es in der Urteilsbegründung. Der habe genügend Zeit gehabt, die Tat auszuführen und aufgrund seiner Einlassungen während der Verhandlung lasse sich eine "lässige Einstellung zum Gesetz" erkennen.
ca/Wasserburger Zeitung

























