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Rosenheim/Wasserburg: Gerichtsprozess: Schlagkräftiger Banker

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    • 10.01.13
    • Wasserburg
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Bewährungsstrafe für Prügel-Banker

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Rosenheim/Wasserburg - Er wollte eigentlich nur zwei jungen Damen helfen und landete vor Gericht. Das Urteil: Neun Monate Haft auf Bewährung. Was war geschehen?

Es mag ja lobenswert sein, zwei junge Damen vor allzu zudringlichen Männern zu schützen. Aber es geht nicht an, den Kontrahenten die Köpfe mit so großer Wucht zusammenzuschlagen, dass es zu gefährlichen Verletzungen kommt.

Der wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Bankkaufmann zeigte sich umfassend geständig. Er bedauerte den Vorfall sehr. Richterin Jacqueline Aßbichler kam dann auf ein wesentliches Problem des jungen Mannes zu sprechen. Seit 2007 ist der Angeklagte mit Unterbrechungen immer wieder in psychiatrischer Behandlung. Krankhafte Spielsucht, erhebliche Depressionen und wiederkehrende Suizidgefahr zeichnen einen jungen Mann, der nur deshalb so gefasst vor Gericht wirkt, weil er unter erheblichem Medikamenten-Einfluss steht. Daher rührt auch eine enorme Gefahr für sich und andere, weil er ohne Medikamente bereits bei kleinen Anlässen unangemessen heftig reagiert.

Das mag letztlich auch zu dem Vorfall in einem Rosenheimer Nachtclub geführt haben. Juristisch kann dies zwar zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen, keinesfalls entschuldigt es jedoch die Tat zur Gänze. Der Angeklagte war insgesamt einsichtig und bereit, sich zu einer Schmerzensgeldzahlung an die Tatopfer zu verpflichten.

Er berichtete, dass er sich derzeit um eine intensive Therapie bemühe. Da sich das hinzieht, hat er mit dem Inn-Salzach-Klinikum vereinbart, dass er vorerst von dort extern betreut wird.

Seine finanziellen Probleme bewerkstelligt er mit Hilfe eines Betreuers, der ihm vor Gericht auch eine aktive Mitarbeit bestätigt.

Bei den Geschädigten, deren Zeugenaussage nicht mehr benötigt wurde, entschuldigte er sich persönlich.

In ihrem Schlussvortrag erklärte die Staatsanwältin, dass für eine gefährliche Körperverletzung der Gesetzgeber bereits eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft vorsieht. Angesichts der Umstände beantragte sie hier für drei dieser Taten lediglich eine Haftstrafe von elf Monaten. Diese Strafe könnte auch ohne Weiteres zur Bewährung ausgesetzt werden, zumal der Angeklagte keinerlei Vorstrafen aufzuweisen hatte.

Der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand erschienen war, erklärte sich mit einem solchen Strafmaß einverstanden.

Das Gericht beließ es bei neun Monaten Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Es erlegte ihm aber auch auf, dass er das vereinbarte Schmerzensgeld zu zahlen habe. Darüber hinaus verlangte das Gericht, dass er sich weiterhin intensiv um eine Therapie bemühe und diese nicht ohne Zustimmung des Therapeuten abbrechen dürfe.

au/Wasserburger Zeitung

Rubriklistenbild: © pa

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