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    • 07.05.12
    • Wasserburg
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Schwarzfahrer aus Geldnot

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Wasserburg - Seine chronische Geldnot verleitete einen Wasserburger immer wieder zum Schwarzfahren. Das Gericht gab ihm nun mit einer Geldstrafe über 900 Euro eine letzte Chance.

"Da gibt es gar nix abzustreiten", betonte der gebürtige Berliner vor dem Amtsgericht, wo er sich wegen Erschleichung von Leistungen in drei Fällen verantworten musste. Laut Anklageschrift wurde er im August und September des vergangenen Jahres dreimal im Zug von Wasserburg nach Rosenheim bei einer Kontrolle ohne gültigen Fahrschein angetroffen und verursachte damit einen Gesamtschaden von 15,90 Euro.

"Da ziehe ich schon immer freiwillig meinen Ausweis", sagte der 32-jährige Angeklagte, das sei auch für ihn beschämend, doch mehr könne er nicht tun. Denn schließlich müsse er irgendwie zur Arbeit kommen. Manche hätten ihm auch schon zu einer Monatskarte geraten, aber dafür habe er leider kein Geld.

Bei seinem Einkommen als Beikoch von 700 Euro netto bleibe nach Abzug der Miete von 370 Euro nicht mehr viel für ihn. Davon versuche er noch Rechnungen und Mahnungen sowie 50 Euro für ein vorangegangenes Strafverfahren zu bezahlen. Mitte des Monats sei das Geld dann aus und er frage seine Mutter oder die Bank, ob sie aushelfen könnten. Doch das klappe auch nicht immer, weil er da schon immer weiter ins Minus rutsche.

Schwarzfahren sei aber auch kein probates Mittel betonte die Staatsanwaltschaft, die den Sachverhalt aufgrund des Geständnisses als erwiesen sah und auf drei vorangegangene Eintragungen in das BZR wegen der gleichen Delikte verwies. Als Strafmaß sehe das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Da sich der Angeklagte zwar einsichtig zeige, die letzte Verurteilung aber noch nicht lange zurückliege, sei eine Bewährungsstrafe von drei Monaten tat- und schuldangemessen.

Das Gericht verhängte schließlich eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro. Schwarzfahren sei strafbar, auch wenn man nur zur Arbeit fahre und kein Geld mehr habe, hieß es in der Urteilsbegründung. "Wenn sie nochmal erwischt werden, kommen sie nicht mehr so glimpflich davon", mahnte die Richterin.

Der Angeklagte nahm das Urteil an und versicherte, dass es künftig wohl besser werde, da er dann eine Wohnung in Rosenheim habe. Die Kosten für das Strafverfahren könne er zu seinen Rechnungen legen, sagte der Angeklagte, "mehr kann ich auch nicht tun".

ca/Wasserburger Zeitung

Rubriklistenbild: © pa

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